Beamt*innen
Widerspruch bis zum Jahresende 2024 einlegen – Ansprüche zur amtsangemessenen…
Die GEW Sachsen empfiehlt allen (auf Probe bzw. auf Lebenszeit) verbeamteten Kollegin-nen und Kollegen bis Ende Dezember 2024 Widerspruch gegen ihre Besoldung für das Jahr 2024 einzulegen – wegen einer möglicher Verletzung des Abstandsgebots zur…