Rechtsvorschriften für verbeamtete Lehrkräfte
Bundesgesetze:
Landesgesetze:
- Verfassung des Freistaates Sachsen
- Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG)
- Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
dazu auch: VwV zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes (VwV SächsBesG) - Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVersG)
- Sächsisches Disziplinargesetz (SächsDG)
- Sächsisches Reisekostengesetz (SächsRKG)
- Sächsisches Umzugskostengesetz (SächsUKG)
- Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Landesverordnungen (sofern für den Geschäftsbereich des SMK relevant):
- Sächsische Arbeitszeitverordnung (SächsAZVO)
- Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (SächsLKAZVO)
- Sächsische Laufbahnverordnung (SächsLVO)
- Sächsische Beurteilungsverordnung (SächsBeurtVO)
dazu auch: VwV des SMK zur Lehrkräfte-Beurteilung - Sächsische Nebentätigkeitsverordnung (SächsNTVO)
- Sächsische Trennungsgeldverordnung (SächsTGV)
- Sächsische Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsJubVO)
- Sächsische Lehrkräftezulagenverordnung (SächsLKZVO)
- Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO)
dazu auch: VwV des SMK über die Erteilung von Mehrarbeitsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV-Mehrarbeitsunterricht) - Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (SächsUrlMuEltVO)
- Lehrer-Qualifizierungsverordnung (QualiVO Lehrer)
- Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO)
dazu auch: VwV des SMF zum Vollzug der Beihilfeverordnung (VwV-SächsBhVO)
Alle in Sachsen erlassenen Rechtsvorschriften sind unter www.revosax.sachsen.de zu finden.
Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen (VO), mit denen insbesondere Zuständigkeiten im Verwaltungshandeln geregelt werden (z. B. Ernennungs-VO), sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften (VwV) zur konkreten Umsetzung/Durchführung von Verordnungen, von denen hier nur einige wenige, für Lehrkräfte besonders zu beachtende aufgeführt sind.
Aufgrund der in Sachsen erstmalig erfolgenden Verbeamtung von Lehrkräften und der dazu getroffenen politischen Entscheidungen werden einige der hier aufgeführten Gesetze und Verordnungen (kursiv hervorgehoben) geändert werden müssen. Dies soll im Rahmen eines Artikelgesetzes erfolgen, das am 21. August vom Kabinett beschlossen und in den Landtag eingebracht wurde (LT-Drs. 6/14443). Sobald der Landtag die von der Staatsregierung eingebrachten Änderungen beschlossen hat, wird die GEW die dann ab 01.01.2019 geltenden Fassungen dieser Gesetze und VO für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.
04229 Leipzig