Aktuelles

Urteil des OVG Niedersachsen
Schulleiter erhält 31.000 Euro für „Zuvielarbeit“

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Recht
Beamt*innen müssen ihre Bezügemitteilung prüfen

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Aus der Rechtsprechung
Keine Anerkennung als Vordienstzeiten für die Durchführung von Cocktailkursen

Stellungnahme von DGB und Mitgliedsgewerkschaften
Für Demokratie, Rechtsstaat und Menschlichkeit!
