Beamt*innen
Jetzt Widerspruch gegen Besoldung einreichen
Die GEW Sachsen und der DGB Sachsen empfehlen Beamt*innen in Sachsen bis zum Jahresende Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um mögliche Ansprüche zu wahren.
Hintergrund ist die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Da Sachsen nach wie vor keinen Gesetzentwurf dazu auf den Weg gebracht hat, könnten mögliche rückwirkende Ansprüche ohne einen Widerspruch in diesem Jahr verfallen.
Weitere Informationen und ein Musterformular zum Widerspruch:
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