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Die GEW zur Verbeamtung

Wie steht die GEW Sachsen zur Verbeamtung? Vertritt die GEW überhaupt verbeamtete Kolleginnen und Kollegen?

Liebe Kolleg*innen,

die GEW Sachsen hat sich klar gegen eine weitere Spaltung der sächsischen Lehrerschaft positioniert. Der von der Sächsischen Staatsregierung nunmehr zunächst für fünf Jahre gestartete „Modellversuch Verbeamtung“ wird die Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Lehrkräften - insbesondere im Nettovergleich - verstärken.

Engagierte Interessenvertretung trotz berechtigter Kritik

Die berechtigte Kritik an dieser politischen Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die GEW Sachsen die Interessenvertretung ihrer Mitglieder im Beamtenstatus weniger engagiert wahrnimmt. Ganz im Gegenteil: Die GEW organisiert  im Schulbereich bundesweit ganz überwiegend Lehrkräfte im Beamtenverhältnis und verfügt demzufolge über einen reichen Erfahrungsschatz in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung von Beamtinnen und Beamten. Dieser Schatz soll auch unseren Mitgliedern in Sachsen zugutekommen, die zukünftig als Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beschäftigt werden.   

Die Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 01.01.2019 im Beamtenverhältnis eingestellt werden oder als bereits beschäftigte Lehrkräfte – sofern sie das 42. Lebensjahr bis dahin noch nicht vollendet haben – das Angebot einer Verbeamtung annehmen, sind für diese politische Entwicklung nicht verantwortlich. Wir werden ihre Interessen genauso gut wie die der nichtverbeamteten Kolleg*innen vertreten.

Gerade für den Beamtenstatus gilt: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt!“ Ein Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn Freistaat Sachsen bietet durchaus viele Vorteile, hat aber auch so manche Tücken, über die man sich im Klaren sein muss, bevor man seinen Diensteid ablegt und sich auf Lebenszeit an einen Dienstherrn bindet.

In unserer Mitgliederzeitung „E&W Sachsen“ haben wir bereits eine Reihe von Artikeln zum Beamtenstatus veröffentlicht.

Mit Beiträgen auf dieser Webseite und weiteren Publikationen werden wir den jetzt in Sachsen beginnenden Verbeamtungsprozess von Lehrkräften begleiten. Über die derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir informieren, sobald sie verabschiedet sind.

Wichtige konkrete Regelungen für Lehrkräfte im Beamtenstatus in Sachsen fehlen noch

Nach wie vor gibt es nur die politische Entscheidung zur Verbeamtung von Lehrkräften in Sachsen ab dem 01.01.2019. Die dafür notwendigen Änderungen der beamtenrechtlichen Regelungen (Beamtengesetz, Besoldungsgesetz, Besoldungsordnung A, Laufbahnrecht , Beihilferecht…) befanden sich zum Start des Verbeamtungsverfahren im Anhörungsverfahren und wurden erst am 21. August dem Landtag vorgelegt. Die Änderung der Stellenpläne für die Schularten und die sonstigen haushaltsrechtlichen Regelungen werden erst mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 im Dezember 2018 beschlossen werden.

Seit dem 07. August ist es für Lehrkräfte bis zum vollendeten 42. Lebensjahr nunmehr möglich, einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen – siehe obenstehenden Beitrag. Angesichts der noch ausstehenden parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen zu Gesetzesänderungen und zum Doppelhaushalt halten wir dieses Verfahren für fragwürdig. Wir werden unsere Mitglieder dennoch im Vorfeld einer Antragstellung informieren und beraten.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947-404
Fax: 0341 4947-406