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Beamt*innen

Pauschale Beihilfe kommt

Seit langem setzt sich die GEW Sachsen zusammen mit dem DGB für die Einführung der sogenannten pauschalen Beihilfe ein. Diese ist besonders für Beamt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) attraktiv: Bisher zahlen sie in der GKV de facto den doppelten Beitrag, da – anders als bei Angestellten – der Dienstherr nicht die Hälfte des Beitrags übernimmt. Damit sahen sich viele Beamt*innen gezwungen, aus rein finanziellen Gründen in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Damit ist jetzt Schluss!

(Foto: Steffen Giersch, CC BY-SA 2.0)

Der Landtag hat Anfang Juli 2023 ein Gesetz beschlossen, wonach ab 1. Januar 2024 auf Antrag monatlich eine pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des GKV-Beitrags gezahlt wird.

Der lange Atem hat sich ausgezahlt. Wir danken allen, die sich an unserer Kampagne beteiligt haben! Wir haben von unseren Mitgliedern viele Beispiele erhalten, warum die pauschale Beihilfe eingeführt werden sollte. Diese haben wir anonym immer wieder in Gesprächen und bei der Öffentlichkeitsarbeit mit dem DGB verwendet.

Über die genauen Details werden wir rechtzeitig informieren. Zunächst wird eine Rechtsverordnung zur genauen Beantragung und Durchführung erarbeitet. Klar ist jedoch bereits: Ein Wechsel zurück zur GKV ist für Beamt*innen bundesrechtlich weiterhin ausgeschlossen. Die pauschale Beihilfe kann jedoch auch in der PKV genutzt werden. In dem Fall muss i.d.R. ein anderer PKV-Tarif gewählt werden. Inwiefern sich das lohnt, ist individuell sehr unterschiedlich. Die pauschale Beihilfe ist zunächst eine sehr gute Nachricht und ein Erfolg für Beamt*innen in der GKV.

Amtsangemessene Alimentation

Die Gewerkschaften fordern die Landesregierung schon seit einigen Jahren zur Umsetzung von entsprechenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts auf. Ausgangspunkt dieser Urteile war der insgesamt zu geringe Besoldungsabstand unterer Einkommensgruppen zur Grundsicherung, was dann aufgrund des Abstandsgebots entsprechenden Einfluss auf höhere Besoldungsgruppen hat. Die GEW empfahl daher in den letzten Jahren ihren verbeamteten Mitgliedern das Einlegen von Widersprüchen zur Wahrung eventueller Ansprüche.

Mit Beschluss des Landtages erhalten nun Beamt*innen für jedes berücksichtigungsfähige Kind rückwirkend zum 1. Januar 2020 Rückzahlungen. Aufgrund der massenhaften Widerspruchsschreiben der letzten Jahre prüft die Landesregierung nicht mehr einzeln, ob ein Widerspruch vorliegt oder nicht. Die Rückzahlung erhalten alle entsprechenden Beamt*innen mit Kind. Ausgenommen sind Beamt*innen auf Widerruf, da diese nicht von der Rechtsprechung erfasst sind. Über die Details der Rückzahlung informieren GEW und DGB noch einmal gesondert.

Künftig wird der amtsangemessenen Alimentation in Sachsen über Änderungen in der Beihilfe abgeholfen. So steigen u.a. die Bemessungssätze für die Beihilfe bereits ab dem 1. Kind. Auch hierzu erfolgen demnächst weitere Informationen.

Kontakt
Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse (Lehrer am Gymnasium St. Augustin in Grimma,
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
Adresse -
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Mobil:  0172 7758803