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Länder-Tarifrunde 2023

Wie verbeamtete Lehrkräfte bei Streiks helfen können

Beamt*innen wird in Deutschland das Streikrecht verwehrt. Doch es gibt auch andere Wege, wie sie jetzt bei Streiks helfen können.

Was bedeutet das Streikverbot?

Beamt*innen ist die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen nicht gestattet. Als gerichtlich festgestellt gilt jedoch einzig die Arbeitsniederlegung als Dienstverletzung. Alle anderen Tätigkeiten im Rahmen der Tarifauseinandersetzung sind von der im Grundgesetz zugesicherten „Koalitionsfreiheit” gedeckt, solange diese Tätigkeiten außerhalb des Dienstes erfolgen. 

Der Dienst bei Lehrkräften wird durch die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung beschrieben. Hier ist klar formuliert, dass man außerhalb unterrichtlicher und „anderer dienstlicher Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten” zeitlich nicht gebunden ist, so dass eine Teilnahme an einer Kundgebung nicht verweigert und disziplinarisch bestraft werden darf, wenn diese eben außerhalb der genannten Zeiten liegt. Auch das Mäßigungsgebot steht einer Beteiligung in diesem Rahmen nicht entgegen. 
 

Die GEW setzt sich weiterhin dafür ein, das Menschenrecht auf Streik auch für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland durchzusetzen. Doch auch ohne selbst zu streiken, gibt es einige Möglichkeiten, als Beamt*in jetzt bei den Warnstreiks zu helfen:
 

Zur Streikkundgebung gehen

An den öffentlichen Streikkundgebungen kann jede Person teilnehmen. Je mehr teilnehmen, desto größer wird das öffentliche Echo und desto mehr Druck kann die GEW bei den Tarifverhandlungen machen. Wir fordern die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt*innen. Deshalb sollten Beamt*innen auch im eigenen Interesse an den Streikkundgebungen teilnehmen und möglichst viele Kolleg*innen mitbringen!
 

Beamt*inneneinsatz zum Streikbruch ist rechtswidrig

Der Einsatz von Beamt*innen zur Vertretung streikender Arbeitnehmer*innen ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1993 entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass Beamt*innen Vertretungsunterricht für streikende Kolleg*innen geben sollen, ist dies nicht zulässig. 
 

Streikende Kolleg*innen verteidigen

Die angestellten Lehrer*innen streiken, der Unterricht fällt aus, die Schulkonferenz kann nicht tagen, die Eltern bekommen keinen Termin für ein Gespräch: Bei einem Streik kommt es schnell zu Ärger und Vorwürfen von Eltern oder der Schulleitung. Beamt*innen sollten ihre angestellten Kolleg*innen gegen Vorwürfe von Eltern, der Öffentlichkeit oder der Schulleitung unterstützen.
 

GEW-Mitglied werden

Beamt*innen haben das gleiche Recht wie Arbeitnehmer*innen, sich in Gewerkschaften zu engagieren und sollten dies auch tun. Die GEW ist die Bildungsgewerkschaft für alle Beamt*innen im Bildungsbereich und hat in Sachsen u.a. die Anrechnung der bisherigen Unterrichtstätigkeit zur Verkürzung der Probezeit und die Einführung der pauschalen Beihilfe ab 2024 erreicht. Rechtsberatung und Rechtsschutz der GEW sind speziell für Beamt*innen eine wichtige Unterstützung. Wir stehen für Gerechtigkeit durch Annäherung der Bedingungen von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften. Nur zusammen können wir die Bedingungen von Lehrkräften verbessern! Deshalb: Werde Teil unserer Gemeinschaft und unterstütze die Streiks nicht zuletzt mit deinem Mitgliedsbeitrag: www.gew.de/mitglied-werden.