Beamt*innen
Umsetzung amtsangemessene Alimentation und pauschale Beihilfe
Der Sächsische Landtag hat Anfang Juli 2023 das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation und zur pauschalen Beihilfe beschlossen. Nun informiert das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) über die Umsetzung.
Dazu wendet sich das LSF derzeit an alle Beamt*innen. Hier der Link zu der Website mit dem Inhalt des dort aufrufbaren Inhalts des Schreibens: https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html
In dem betreffenden mehrseitigen Schreiben wird u.a. auf die unterschiedlichen Nachzahlungen für die Jahre ab 2020 bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen eingegangen. Zum anderen werden die ab dem Jahr 2024 wirksamen Änderungen im Beihilferecht dargestellt. Dies betrifft sowohl die Änderung der Beihilfebemessungssätze bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen als auch Regelungen zur pauschalen Beihilfe. Auf der Website des LSF finden sich auch FAQs zu beiden genannten Themengebieten.
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
04229 Leipzig