Bundesarbeitsgericht
Volle Corona-Sonderzahlung auch während Teilzeit in Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein GEW-Mitglied, das im Jahr 2021 in Elternzeit war und währenddessen in Teilzeit arbeitete, die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe erhalten muss - nicht anteilig des Arbeitsumfangs in der Elternzeit.