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Hochschule und Forschung

Neue Personalverordnung für Hochschulen sichert keine gute Arbeit und Lehre

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat am 18. März die neue Hochschuldienstsaufgabenverordnung (HSDAVO) veröffentlicht, in der insbesondere der Umfang der vom wissenschaftlichen Personal an den Hochschulen zu erbringenden Lehre geregelt wird.

Die Überarbeitung war nötig geworden, da mit dem neuen Hochschulgesetz für Sachsen die Positionen der neu Lektor:innen geschaffen wurden, die im Vergleich zu wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen bei höherer Eigenständigkeit auch mehr Lehre anbieten müssen. 

„Die GEW begrüßt die Einführung dieser neuen Stellenkategorie, jedoch haben es Parlament und SMWK gerade hier verpasst, wirklich attraktive Stellen zu schaffen, die bundesweit konkurrenzfähig sind. Hierzu hätte die Lehrverpflichtung für Lektor:innen auf höchstens 12 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche begrenzt werden müssen. Davon hätten Forschung und Lehre enorm profitieren können“, so Mathias Kuhnt, Referatsleiter Hochschule und Forschung der GEW Sachsen.

David Jugel, stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen, ergänzt: „Aber nicht nur hier, sondern insgesamt wurde die Chance vertan, die Verordnung im Sinne fairerer Arbeitsverhältnisse zu erneuern. So fehlt beispielsweise eine ausreichende Definition der Aufgaben von Lehrkräften für besondere Aufgaben, die für viele Dozierende eine Entlastung in Lehre und Prüfung bedeutet hätte, weil sie den Missbrauch von Hochdeputatsstellen verhindert hätte. Nun wird insbesondere die prekäre Betreuungssituation in den Lehramtsstudiengängen vorerst nicht direkt verbessert. Aber bspw. auch die nicht mehr auf die Realität passenden Differenzierungen für Lehrende an Musikhochschulen hätten dringend überarbeitet werden müssen, um die daraus entstehenden Ungerechtigkeiten zu beseitigen.“

Charlotte Blücher, Sprecherin der Jungen GEW und ebenfalls Referatsleiterin, fügt hinzu: „Wir haben auch ein Lehrdeputat für Tutor:innen gefordert. Diese Studierenden, die ihre Kommiliton:innen bei der Aufarbeitung des Stoffes unterstützen und so zum erfolgreichen Studienabschluss beitragen, bekommen derzeit oft keine bezahlte Vor- und Nachbereitungszeit. Unser Vorschlag, hier ein Verhältnis von 1:2 (Lehrzeit:Vorbereitungszeit) einzuführen, wurde vom Wissenschaftsministerium leider ignoriert.“

Kontakt
Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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