Zum Inhalt springen

Informationen zur Mitgliedschaft bei der GEW

Gemeinsam sind wir stärker und setzen deine und unsere Interessen durch – im Beruf und in der Bildungspolitik. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist ein starkes Team von fast 280.000 Menschen, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: In Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen. Werde jetzt Mitglied!

Mitgliederverwaltung
Regina Lada, Kerstin Reinhardt
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947 452 / 453
Fax: 0341 4947 462

Als Bildungsgewerkschaft GEW im Deutschen Gewerkschaftsbund sind wir eine Solidargemeinschaft von deutschlandweit über 280.000 Kolleginnen und Kollegen aus allen Bildungsbereichen von Kitas über Schulen, Horte, Heime und freie Bildungsträger bis hin zu Hochschulen und Universitäten.
Weiterlesen...

in allen Angelegenheiten des Arbeits-, Beamten-, Dienst-und Sozialrechtes - wenn notwendig bis zur letzten Instanz! Dazu gehört auch eine vorherige Rechtsberatung in unseren Rechtsschutzzentren. Weiterlesen...

In Fällen von Arbeitskämpfen steht gemäß unseren Richtlinien allen GEW-Mitgliedern Streikunterstützung zu. Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge erfolgten. Diese Kopie ist an die Mitgliederverwaltung der GEW Sachsen zu senden.

Auszug aus den Richtlinien für die Entnahme von Mitteln aus dem Kampf- und Unterstützungsfonds:

  1. Für Warnstreiks wird GEW-Mitgliedern der nachgewiesene Nettogehaltsabzug ersetzt; maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Im Einzelfall kann dem Mitglied auf Antrag der tatsächliche Nettogehaltsabzug gewährt werden, wenn dies sozial geboten ist.
  2. Bei unbefristetem Erzwingungsstreik beträgt die Streikunterstützung pro Streiktag das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Zusätzlich werden fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind gezahlt. Der tatsächliche Nettogehaltsabzug ist nach Aufforderung nachzuweisen.
  3. Streikunterstützung ist zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW-Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.

für den Fall der Fahrlässigkeit in einer der vielen Stresssituationen des beruflichen Alltages: Personen- und Sachschäden bis 5.000.000 €, Vermögensschäden bis 100.000 €, Gerätegress-Schäden bis 10.000 € und Schlüsselschäden bis 30.000 €! Versichert ist die gesamte dienstliche Tätigkeit, u.a. Klassenfahrten, (gesetzliche Haftpflicht auch im Ausland), Schlüsselverlust, Eigentumsschäden oder Regressansprüche der Sozialversicherungsträger bei Personenschäden!

Kostenfreie bzw. kostengünstige, anerkannte Fortbildungsangebote zu fachlichen, bildungs- und gesellschaftspolitischen Themen.

Als Mitglied erhalten Sie kostenlos zwei Mitgliederzeitschriften, die monatlich von der Bundesorganisation bzw. dem Landesverband der GEW herausgegeben werden und auf Bestellung den GEW-Schuljahreskalender. Außerdem stehen Ihnen zahlreiche kostenlose bzw. kostengünstige fachliche und gewerkschaftliche Publikationen zur Verfügung.

  • Angebote für kostengünstige Versicherungsleistungen durch Kooperation mit der 
    Versicherungsgruppe SIGNAL-IDUNA.


  •  
  • Kostengünstige Angebote für Urlaubs- und Ferienreisen durch Kooperation mit der 
    Reisegesellschaft “Berge und Meer”.

​​​​​s. Seite Mitgliedsbeitrag

Mitglieder der GEW Sachsen können ihre entrichteten Beiträge der Vorjahre im Mitgliederbereich abrufen. Der Vorjahresbeitrag erscheint ebenfalls auf dem Kontoauszug der Beitragsabbuchung zwischen Februar und April.