Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Die in den Vorjahren entrichteten Beiträge lassen sich (bspw. für die Steuererklärung) im Mitgliederbereich herunterladen. Der Vorjahresbeitrag erscheint ebenfalls auf dem Kontoauszug der Beitragsabbuchung zwischen Februar und April.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:
- Angestellte mit Tarifvertrag zahlen 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der sie vergütet werden.
- Angestellte ohne tarifvertragliche Regelung zahlen 0,7 Prozent des vereinbarten Bruttoverdienstes.
- Der Mindestbeitrag orientiert sich an einem Einkommen mit einem Beschäftigungsumfang von 33 Prozent nach TVöD SuE EG 3 Stufe 2 der Vollbeiträge nach Beitragsordnung. Der Mindestbeitrag beträgt ab 1.1.2024 reduziert 7,93 €.
- Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
- Beamt*innen zahlen 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden.
- Als arbeitslos gemeldete Mitglieder zahlen 0,2 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
- Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
- Mitglieder im Vorbereitungsdienst (Referendariat) oder Berufspraktikum zahlen einen Festbetrag von 2 Euro.*
- Rentner*innen zahlen 0,66 Prozent, Pensionärinnen und Pensionäre 0,68 Prozent ihrer Ruhestandsbezüge..
Weitere Informationen sind der Beitragsordnung und den Beitragstabellen (s. unten) zu entnehmen.
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Mitgliederverwaltung (s. Kasten) mitzuteilen.
Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.
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Beitragsordnung
09.02.2024 - (pdf - 334.82 KB) -
Beitragstabelle-TVL-Beschäftigte (Angestellte des Landes)
27.03.2024 - (pdf - 14.00 KB) -
Beitragstabelle TVL Sozial- und Erziehungsdienst (Angestellte des Landes)
28.03.2024 - (pdf - 16.26 KB) -
Beitragstabelle Beamt*innen
07.05.2024 - (pdf - 14.56 KB) -
Beitragstabelle TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (Angestellte der Kommunen)
09.02.2024 - (pdf - 40.67 KB) -
Beitragstabelle TVÖD (Angestellte der Kommunen - außer Sozial- und Erziehungsdienst)
09.02.2024 - (pdf - 13.78 KB) -
Beitragstabelle Fröbel
09.02.2024 - (pdf - 13.72 KB)
04229 Leipzig