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Beamt*innen

Zahlung der Besoldungserhöhung verschiebt sich

Die Zahlung der für den 1. Dezember geplanten Besoldungserhöhung für Beamt*innen verschiebt sich. Hintergrund ist, dass das Finanzministerium dem Landtag die gesetzliche Änderung zu spät vorlegt.

Am 1. Dezember 2022 soll die Besoldung der sächsischen Landesbeamt*innen um 2,8 % steigen. Dazu zählen insbesondere das Grundgehalt, der Familienzuschlag und die Amtszulagen. Im Übrigen betrifft dies auch die sog. Amtszulage E 13, die Tarifbeschäftigte in der E 13 erhalten. Der Anwärtergrundbetrag (A 13) für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst soll um 50 Euro steigen.

Hintergrund ist der letzte Tarifabschluss im Länderbereich und die ebenfalls am 1. Dezember 2022 um 2,8 % ansteigenden Tarifentgelte der Landesbeschäftigten. GEW und DGB hatten sich im Nachgang der Ländertarifrunde 2021 für die Besoldungserhöhung ausgesprochen und der sächsische Finanzminister kündigte diese auch an. Doch die Zahlung dieser Erhöhung verzögert sich und soll - rückwirkend zum 1. Dezember 2022 - erst einige Monate später erfolgen. Der Vorgang ist unglaublich, denn es war fast ein Jahr Zeit für die Umsetzung der Besoldungserhöhung für die Beamt*innen. Tarifbeschäftigte erhalten die Tariferhöhung dagegen - wie im Tarifabschluss Ende 2021 vereinbart - pünktlich mit dem Dezembergehalt (einzig betroffen ist die Amtszulage).

Das Infoblatt des DGB informiert darüber hinaus u.a. auch kurz zum Thema pauschale Beihilfe, für die sich die GEW Sachsen intensiv einsetzt. Diese soll es Beamt*innen ermöglichen, ohne Nachteile in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.gew-sachsen.de/beamte.

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