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Beamtinnen und Beamte

Wahlfreiheit GKV/PKV für Beamt*innen: Kommt die pauschale Beihilfe?

Im Sächsischen Koalitionsvertrag wird versprochen, dass Beamt*innen künftig ohne Nachteile in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben können. Doch die Einführung der von der GEW Sachsen geforderten echten Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV lässt weiter auf sich warten.

Foto: StockSnap.io, CC0

Beamt*innen in Sachsen haben derzeit einen großen Nachteil, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben wollen: Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt, zahlen Beamt*innen den vollen GKV-Beitrag und erhalten nur in seltenen Fällen Beihilfe vom Dienstherrn. 
Entscheiden sich Beamt*innen dagegen für die private Krankenversicherung (PKV), zahlt der Dienstherr mit der Beihilfe mindestens 50 % der Krankheits- und Behandlungskosten. Somit sind GKV-versicherte Beamt*innen bei der Beihilfe benachteiligt.

Deshalb fordert die GEW Sachsen die in anderen Bundesländern bereits eingeführte pauschale Beihilfe und hat zusammen mit dem DGB Sachsen in einem Eckpunktepapier Vorschläge zur Umsetzung in Sachsen unterbreitet.

Die pauschale Beihilfe ist eine Wahlmöglichkeit für Beamt*innen, die Beihilfe monatlich pauschal in Höhe des halben GKV-Beitrags ausgezahlt zu bekommen. Insbesondere für GKV-Versicherte ist dies eine attraktive Lösung, über diesen Umweg einen hälftigen Zuschuss zur GKV zu erhalten.

Eine Einigung der Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag zur pauschalen Beihilfe scheint nun für 2023 in Sicht, doch noch lässt die Umsetzung auf sich warten und ist auch noch nicht sicher. 

Benötigen einige politische Entscheidungsträger*innen noch Argumente? Die liefern wir gern mit eurer Unterstützung! Wenn ihr betroffen seid und euch die pauschale Beihilfe helfen würde, dann sendet uns kurz euer Argument, warum ihr in der GKV verbleiben wollt und warum wir die pauschale Beihilfe in Sachsen benötigen:
kontakt(at)gew-sachsen(dot)de  (Stichwort: pauschale Beihilfe).

Umfang: 1 bis 2 kurze Sätze mit max. 250 Zeichen. Wir veröffentlichen eure Zitate anonym (Website, Social Media, E&W) und verwenden sie gegenüber der Politik.


Burkhard Naumann
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik