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Tariferhöhungen und Besoldungsrunde

Wann erhalten Tarifbeschäftigte und Beamte mehr Geld?

  • Die Umsetzung der Entgelterhöhungen für Tarifbeschäftigte in Höhe von 3,01 % ist durch das Finanzministerium für Juli angekündigt worden.
  • Dann werden auch die Nachzahlungen für die vorhergehenden Monate erfolgen, da beim Tarifabschluss eine Steigerung ab Jahresbeginn erreicht wurde.
  • Eine Geltendmachung für diese Monate ist zunächst NICHT erforderlich, sofern die Nachzahlungen in den nächsten Monaten erfolgen.
  • Die in Sachsen beschlossene Erhöhung der Beamtenbesoldung (Grundbetrag, Familienzuschlag, Amtszulagen) soll sich ebenfalls Ende Juli auf dem Konto der Kolleg*innen widerspiegeln.
  • Die tarifbeschäftigten Kolleg*innen, die eine Amtszulage erhalten, profitieren auch von dieser beamtenrechtlichen Regelung: Durch die Steigerung um 3,2 % werden aus den ursprünglichen 170 € rückwirkend ab Januar nun 175,44 €. Diese Veränderung wird sich spätestens im August auf dem Konto wiederfinden.
  • Der Anwärtergrundbetrag für die Referendare steigt ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar um 50 € auf 1.545,10 €.
  • Für die Höhergruppierungen einiger Seiteneinsteiger an Grundschulen gibt es noch keinen einheitlichen Termin, da dort zeitaufwändiger Einzelfallprüfungen (z.B.: ob E 10 oder E 11) erfolgen müssen.
     

Zu den Hintergründen:

Die Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes sind noch nicht abgeschlossen. Daher wird diese Zahlung unter Vorbehalt mit den üblichen Zusatzbemerkungen erfolgen.

Die 6-Monatsfrist für die Geltendmachung der Ansprüche beginnt immer erst dann, wenn die entsprechenden Tarifverträge unterzeichnet sind.

Das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften“ wurde am 23.05.2019 vom Sächsischen Landtag beschlossen und wird demnächst durch Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wirksam.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406