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Information für Pädagogische Unterrichtshilfen an öffentlichen Förderschulen

Die PUH an sächsischen Förderschulen sind Beschäftigte des Freistaates Sachsen. Für sie gilt der TV-L uneingeschränkt. Ihre Eingruppierung erfolgt (lt. SMF „im Wege der tariflichen Lückenfüllung“) nach Teil II, Abschnitt 20.6. (Erzieher/innen im Sozial- und Erziehungsdienst) der seit 2012 geltenden Entgeltordnung des TV-L. Sie sind ganz überwiegend in der „kleinen“ E 9* eingruppiert, einige wenige auch nur in der E 8.

Sie profitieren deshalb von folgenden Punkten der Tarifeinigung:

  1. Allgemeine Einkommenserhöhung von 2 % zum  01.01.2017 und 2,35 % zum 01.01.2018. In der EG 8 und in den Stufen 1 bis 3 der EG 9* greift die soziale Komponente. Hier steigt das Tabellenentgelt zum 01.01.2017 um 75 € (bei Teilzeit anteilig) und damit um etwas mehr als 2 %.
  2.  Monatliche Entgeltgruppenzulage ab 01.01.2017 in Höhe von 80 € (bei Teilzeit anteilig) für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in den EG 8 und 9 des Teils II Abschnitt 20.6. der Entgeltordnung zum TV-L. Diese Zulage wächst mit den allgemeinen Entgeltsteigerungen.
  3. Bei Eingruppierung in die „kleine“ E 9*:
    Neue Stufe 4+ in zwei Schritten (+ 53,41 € ab 01.01.2018 und weitere 53,40 € ab 01.10.2018 – bei Teilzeit anteilig), wenn bereits mindestens 5 Jahre in der Stufe 4 zurückgelegt sind.

* mit besonderer Stufenlaufzeit von 5 Jahren in Stufe 2 und 9 Jahren in Stufe 3  

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406