Sie profitieren deshalb von folgenden Punkten der Tarifeinigung:
- Allgemeine Einkommenserhöhung von 2 % zum 01.01.2017 und 2,35 % zum 01.01.2018. In der EG 8 und in den Stufen 1 bis 3 der EG 9* greift die soziale Komponente. Hier steigt das Tabellenentgelt zum 01.01.2017 um 75 € (bei Teilzeit anteilig) und damit um etwas mehr als 2 %.
- Monatliche Entgeltgruppenzulage ab 01.01.2017 in Höhe von 80 € (bei Teilzeit anteilig) für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in den EG 8 und 9 des Teils II Abschnitt 20.6. der Entgeltordnung zum TV-L. Diese Zulage wächst mit den allgemeinen Entgeltsteigerungen.
- Bei Eingruppierung in die „kleine“ E 9*:
Neue Stufe 4+ in zwei Schritten (+ 53,41 € ab 01.01.2018 und weitere 53,40 € ab 01.10.2018 – bei Teilzeit anteilig), wenn bereits mindestens 5 Jahre in der Stufe 4 zurückgelegt sind.
* mit besonderer Stufenlaufzeit von 5 Jahren in Stufe 2 und 9 Jahren in Stufe 3