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Auch das passiert in Sachsen

Offener Brief an die sächsische Regierung zur Verfahrensweise im Rahmen des TSG an sächsischen Gerichten

Was ist TSG?

 „Tief betroffen nehmen wir, Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. (TIAM e.V.) und RosaLinde Leipzig e.V., die derzeitigen Abläufe in den Verfahren nach dem „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ (zumeist: Transsexuellengesetz – kurz: TSG) am Amtsgericht Leipzig zur Kenntnis.

 Nach deutschem Recht haben Personen auf dieser Basis die Möglichkeit, ihren Vornamen und ihren Personenstand (von männlich auf weiblich oder umgekehrt) ändern zu lassen. Hierfür sieht das TSG in §4 Abs. 3 die Regelung vor, dass das zuständige Amtsgericht von zwei Sachverständigen einholt. Am Amtsgericht Leipzig wird jedoch aktuell die Praxis verfolgt von Anbeginn des Verfahrens drei statt zwei Gutachten zu beauftragen. Dies stellt eine zusätzliche und unbegründete Hürde für die betroffenen transgeschlechtlichen Menschen dar, da diese sich nicht nur einer weiteren, fremdbestimmten Beurteilung unterziehen müssen, sondern die Kosten für die Gutachten nach dem TSG in der Regel von den Antragstellern zu tragen sind. Zumeist belaufen sich diese Kosten für ein Gutachten zwischen 400.00 – 800.00 EUR. Die vom Amtsgericht Leipzig beauftragte dritte Gutachterin erhebt jedoch Kosten für ihre Begutachtung in Höhe von 2000.00 EUR. Eine solche finanzielle Mehrbelastung, ohne ersichtlichen juristischen Grund, ist nicht tragbar und schränkt die Antragsteller_innen in ihrer sozialen und persönlichen Handlungsfreiheit ein. 

 Überdies ist festzustellen, dass die betreffende Gutachterin (Frau D. aus Leipzig) nicht über die im TSG §4 Abs. 3 geforderten Qualifikationen verfügt, um in diesem Rahmen Begutachtungen durchführen zu können. Wenn sich Betroffene wehren und besagtes Gutachten ablehnen, wird ihnen das Zurückziehen des Antrages angeraten bzw. wird die Ablehnung des begehrten Antrages in Aussicht gestellt. 

 Zitat einer Frau: 
 »Der zuständige Richter hat dafür drei Gutachter bestellt. Als Antwort auf meine Nachfrage, ob das tatsächlich so in Ordnung ist, hat er mir den Kostenvoranschlag der dritten Gutachterin, Frau D. geschickt: 1.700€ plus MwSt. Und er hat explizit auf Frau D. als Sachverständige bestanden. Ich habe daraufhin die Entpflichtung von Frau D. beantragt. Jetzt droht der Richter, meinen Antrag abzulehnen, wenn ich mich nicht dem dritten Gutachten unterziehe. Und er hat die Arbeit aller Gutachter gestoppt. Die beiden anderen Gutachtertermine hatte ich bereits. Nach Angaben der Sachverständigen werden beide Gutachten positiv ausfallen.« 

 Ein zweites Schreiben hatte uns einige Tage zuvor erreicht und auch daraus möchten wir einen Absatz zitieren, um deutlich zu machen, mit welchen Mitteln das Amtsgericht Leipzig derzeit mit transgeschlechtlichen Menschen verfährt.

 Zitat eines Mannes: 
 »Ich habe den Antrag Anfang Oktober beim AG Leipzig eingereicht. Am 29.11. habe ich den Beschluss erhalten, in dem der Richter fordert, dass ich drei (3) Gutachten einreiche und er hat dafür drei Sachverständige benannt. [...] Ich habe einen Widerspruch gegen die Einforderung von drei Gutachten eingereicht, den ich am 2. Dezember persönlich beim Amtsgericht Leipzig abgegeben habe. Er wurde dort am Empfang abgestempelt, aber ich habe mir leider keine Empfangsbestätigung aushändigen lassen. Da ich bisher keine Reaktion erhalten habe, habe ich am 15. Dezember den Widerspruch noch einmal per Einschreiben mit Rückschein ans Amtsgericht geschickt. Ich denke noch nach, aber es wird mit großer Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass ich meinen Antrag zurückziehe, da ich mir das dritte Gutachten nicht leisten kann. Die zweitausend Euro habe ich einfach nicht mehr zur Verfügung. Mein Plan war zwar, die VÄ/PÄ [Vornamensänderung/Per- sonenstandsänderung] in Leipzig abzuschließen und mich dann erst jobmäßig und umzugsmäßig zu bewegen, aber in der derzeitigen Situation kann ich auch in einen anderen Ort außerhalb Sachsens ziehen und dort die VÄ/PÄ machen.« 

 In der Zwischenzeit hat uns besagte Person mitgeteilt, dass sie ihren Antrag aus besagten Gründen zurückzieht. In der Zeit von Dezember 2016 bis jetzt liegen uns bereits vier Beschwerden bzw. Anfragen mit gleichen Inhalten zu der Vorgehensweise des Amtsgericht Leipzig vor. 

 Wir sind aufs tiefste besorgt, dass den aktuell verantwortlichen Richter_innen nicht gelingt, sich auf der Basis seit Jahrzehnten bestehender und bundesweit bewährter Rechtsgrundlagen ein eingehendes Bild von dem transgeschlechtlichen Werdegang im Sinne des TSG zu bilden. 

 Weiterhin halten wir es für bedenklich, wenn die uns benannte Person, Frau D. aus Leipzig, über transgeschlechtliche Menschen urteilt, obwohl diese nicht die im Gesetz verankerten Qualifikationen vorweisen kann und überdies ein deutlich überhöhtes Honorar verlangt. Damit erhöhen sich die Kosten für ein neues Personaldokument im Landgerichtsbezirk Leipzig auf ca. 3.500,00 bis 4.000,00 EUR (inkl. Kosten der anderen Gutachter, Gerichtskosten, Nebenkosten usw.). 

 Unsererseits erweckt dies den Eindruck, dass hier Ämter genutzt werden, um aus konservativer Sicht zusätzliche Hürden für transgeschlechtliche Menschen aufzubauen und zugleich in willkürlicher Art eine einzelne Person zu protegieren. 

 Wir fordern, dass sich die sächsische Staatsregierung dafür einsetzt, dass transgeschlechtliche Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit ihre Handlungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zurück erlangen können. 
 Weiterhin fordern wir die sächsische Staatsregierung auf, die uns benannten und hier beschriebenen Fälle aufzuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass keine unnötigen Hürden von Seiten der Staatsgewalten geschaffen werden. 

 Auf Bundesebene ist seit längerer Zeit einiges in Bewegung, um bürokratische Hürden einer solchen nicht-invasiven Veränderung des Geschlechts entgegenzuwirken. Andere Länder in der europäischen Union sind bereits noch deutlich weiter. So wurde im Januar 2017 in Dänemark Transsexualität gänzlich aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen und eine eigens dafür geschaffenen Diagnose eingerichtet, um die medizinische Behandlung zu gewährleisten. Am Amtsgericht Leipzig scheinen sich hingegen die konservativen Kräfte noch einmal gegen diese allgemeine Entwicklung – mit den letzten ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln – aufzubäumen. 

 Dies ist beschämend für eine weltoffene Großstadt, wie Leipzig eine ist!"