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Sächsisches Finanzministerium bezahlt studentische Beschäftigte deutlich unter Westniveau

Die Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen ist entsetzt über das Vorgehen des sächsischen Finanzministeriums (SMF) bei den neuen Stundenlöhnen für die über 6.000 studentischen Beschäftigten.

Indem das sächsische Finanzministerium den Hochschulen vorschreibt, die Stundensätze der bundesweiten Arbeitgeberrichtlinie durch einen Rechentrick zu unterlaufen, liegen die Stundenlöhne für wissenschaftliche Hilfskräfte zukünftig deutlich unter dem Niveau der westdeutschen Hochschulen. Zudem wird die bundesweit mögliche Jahressonderzahlung verboten.

Burkhard Naumann, Vorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen: „Die Vorschrift des Finanzministeriums, studentische Beschäftigte möglichst schlecht zu bezahlen, kritisieren wir scharf. Damit wird eine weitere Ost-West-Lohnmauer aufgebaut. Wir fordern das Finanzministerium auf, die bundesweite Richtlinie zugunsten der studentischen Beschäftigten auszulegen. Das bedeutet höhere Stundensätze und eine Jahressonderzahlung.”

Die bundesweiten Arbeitgeberrichtlinien geben für die Stundenlöhne der studentischen Beschäftigten Unter- und Obergrenzen vor: 

  • Studentische Hilfskräfte (SHK), ohne Abschluss
    • Richtlinie: 13,25 € bis 14,57 € (Sachsen: 13,25 €) 
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK), mit Bachelor-Abschluss
    • Richtlinie: 13,83 € bis 15,21 € (Sachsen: 13,31 €) 
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK), mit Master-Abschluss
    • Richtlinie: 18,78 € bis 20,65 € (Sachsen: 18,08 €)

Mit der Vorgabe des SMF werden die Untergrenzen noch unterlaufen (WHK mit Bachelor: 13,31 €, WHK mit Master: 18,08 €). Möglich ist dies durch einen Rechentrick: Während im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen die wöchentliche Arbeitszeit bei 40 Stunden liegt, liegt sie in den westlichen Bundesländern durchschnittlich bei 38,5 Stunden. Auf dieser Basis reduziert das SMF den Stundenlohn bei WHK. Damit wird ein sachlich unhaltbarer Zusammenhang konstruiert, um die Stundenlöhne möglichst klein zu rechnen. Nur bei SHKs ist die Unterschreitung der Untergrenze nicht möglich, nachdem die Gewerkschaften GEW und ver.di im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Ende des vergangenen Jahres erstmals ein Mindeststundenentgelt für studentische Hilfskräfte erstritten haben.

„In Sachsen ist es gängige Praxis, die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten im bundesweiten Vergleich möglichst schlecht zu stellen. Nach wie vor werden Urlaubsansprüche und Mindestvertragslaufzeiten unterlaufen. Dies zeigte sich auch jüngst an der TU Chemnitz, wo studentische Beschäftigte zum ‚freiwilligen‘ Verzicht bei der Mindestvertragslaufzeit gedrängt wurden”, so Naumann weiter.

Kontakt
Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Nonnenstr. 58
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Mobil:  0173 3927918