Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund wiederholter Anfragen zur Nutzung des so genannten „Schulportals“ möchten wir noch einmal ausdrücklich auf nachfolgende Punkte verweisen:
Die „Dienstvereinbarung zur dienstlichen Nutzung der Kommunikationsplattform für Schulen, Schulaufsicht und Lehrer“ zwischen dem SMK und dem LHPR vom Mai 2010 regelt in § 5, Ziffer 3 ausdrücklich:
„Die Nutzung der Kommunikationsplattform durch Beschäftigte [...] ist grundsätzlich freiwillig“
Dies betrifft auch den so genannten „Korruptions-Test“. Dieser ist nur für Schulleiter*innen und stellv. Schulleiter*innen verbindlich.
Darüber hinaus ergeben sich keinerlei Verpflichtungen zur Weiterleitung von Dokumenten (z.B. Urlaubsplänen o.ä.) über diese Plattform. Hier genügt weiterhin die Papierform.
Ihre/ Eure GEW Sachsen
update (31.03.2017): Seit dem 20. März 2017 existiert eine neue Fassung der Dienstvereinbahrung zur Nutzung des Schulportals. Der Link zum Download wurde entsprechend aktualisiert.