Zum Inhalt springen

Länder-Tarifrunde 2023

Übertragung des Tarifabschlusses (TV-L) auf die Beamt*innen

Zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L vom 9.12.2023) auf die Beamtenbesoldung und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen hat am 19. Januar 2024 ein konstruktives Gespräch der Gewerkschaften mit dem Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) stattgefunden.

Dabei wurden folgende Schritte vereinbart:

Die Tarifeinigung wird zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger*innen übertragen.

Inflationsausgleich
Zunächst sollen bis Oktober 2024 ebenfalls steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden. Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 Euro für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 Euro von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden. Versorgungsempfänger*innen erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes. Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar 2024, spätestens Ende März 2024 gezahlt. Ende März 2024 beginnt auch die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar 2024.

Besoldung
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger*innen sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.

Amtsangemessenen Alimentation
Auch sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst – ob verbeamtet oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis – profitieren von der Übertragung des Tarifabschlusses: Die steuerfreie Zahlung beträgt für sie insgesamt 1.500 Euro: Für Dezember 2023 soll rückwirkend eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 500 Euro und für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung von 100 Euro gezahlt werden. Die beiden Zahlungen erfolgen ebenso Ende Februar bzw. Ende März (s.o.). Bei Teilzeit reduzieren sich die Beträge entsprechend.

Zum 1. November soll der Anwärtergrundbetrag um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht werden.

Kontakt
Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse (Lehrer am Gymnasium St. Augustin in Grimma,
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
Adresse -
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Mobil:  0172 7758803