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Rahmenbedingungen für eine gute Schule in Sachsen

Ein Höchstmaß an Engagement für die bestmögliche schulische Bildung ist eine Investition in die persönliche Zukunft des Einzelnen und den Erhalt einer demokratischen, humanen und solidarischen Gesellschaft. Im Mittelpunkt eines leistungsfähigen und modernen Schulsystems steht Bildungsqualität, die den umfassend gebildeten Menschen und das schüler*innengerechte pädagogische Handeln in den Mittelpunkt stellt. Für die qualitative Profilierung unseres Schulsystems tragen alle Partner*innen des Systems Schule gleichermaßen Verantwortung. Schüler*innen, Schulleitungen und Lehrer*innen benötigen die notwendigen Unterstützungselemente für eine erfolgreiche Lehr- und Lernkultur.
Darauf aufbauend leiten sich die Anforderungen und Voraussetzungen für das neue Verständnis guter schulischer Bildung im Freistaat Sachsen ab.
Eine gute schulische Bildung geht weit über das Vermitteln von Fachkenntnissen und Fertigkeiten hinaus. Sie befähigt Schüler*innen, ihren Platz in einer gesellschaftlich und technologisch zunehmend komplexeren und unüberschaubaren Welt zu finden und dabei den Blick für das soziale und demokratische Miteinander nicht zu verlieren. Schule muss dazu erziehen, diesen Anspruch auch für alle Mitmenschen anzuerkennen und zu verwirklichen. Die Schüler*innen müssen erkennen können, dass gesellschaftliche, ökonomische, politische und kulturelle Verhältnisse nicht starr sind, sondern mitbestimmt und mitgestaltet werden können.
Gute Bildung trägt dazu bei, den Anspruch des Individuums auf Selbstbestimmung und Entwicklung einer Lebens-Selbstbestimmung in eine vertretbare Relation zu den Ansprüchen anderer und den Anforderungen und Grundbedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu bringen.
Dies gelingt nur, wenn Schule von Beginn an Chancengleichheit und einen gemeinsamen Entwicklungs- und Lernprozess gewährleistet, anstatt frühzeitig zu segregieren oder Segregationsprozesse zu beschleunigen und zu festigen.
Eine gute schulische Bildung muss Toleranz und Solidarität, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Zivilcourage und Inklusion im Blick haben. Gerade die Inklusion darf kein strukturell-finanziell eingegrenztes Lippenbekenntnis sein. Sie ist ein zentrales Recht, dass in Sachsen unter den erforderlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden muss.
Schule darf nicht bei der Förderung und Herausbildung von scheinbaren Eliten stehen bleiben. Ein wiederkehrender Trend in der Diskussion um Bildung ist die Frage nach einer ökonomischen und beruflichen Verwertbarkeit des erworbenen Wissens. Die Frage nach dem „Was nützt mir die Bildung in meiner Schule?“ wird oft auf die primäre Alltags- und kurzfristige Berufstauglichkeit von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten verkürzt. Dabei wird übersehen, dass Aspekte der Nachhaltigkeit und des Wechsels von persönlichen Perspektiven und Entwicklungen heute prägend sein müssen.
Wenn das Schulsystem im Freistaat Sachsen diesen Ansprüchen und Leitlinien gerecht werden will, braucht es sowohl den Mut über strukturelle, organisatorische und inhaltliche Reformen nachzudenken als auch die Kraft zu deren Umsetzung. Es bedarf der entsprechenden personellen, finanziellen und sächlichen Rahmenbedingungen, pädagogische Qualität ohne verlässliche Sicherung der notwendigen Standards und Ressourcen bleibt Stückwerk.
Es geht uns um ein an den Kindern bzw. Schüler*innen orientiertes Bildungssystem, um die Schaffung der dafür erforderlichen Lehr-, Lern- und Rahmenbedingungen und die Professionalisierung und Weiterqualifizierung aller Lehrkräfte innerhalb dieses Systems.
Mit dem Ziel, dazu beizutragen, dass sich die Schulen im Freistaat Sachsen zu erfolgreichen, selbstbewussten, dialogfähigen und demokratischen Lernorten entwickeln, wendet sich die GEW Sachsen mit den folgenden Positionen und Forderungen an ihre Mitglieder*innen und an die Bürger*innen im Freistaat Sachsen.


Gute Bildung erfordert ein an Schüler*innen orientiertes Bildungssystem:
Längeres gemeinsames Lernen und die optionale Schaffung von Gemeinschaftsschulen ermöglichen
Im streng gegliederten sächsischen Schulsystem werden Schüler*innen früh getrennt und nach der 4. Klasse den weiterführenden Schularten zugeordnet.
Diese frühe Separierung unserer Kinder ist weder objektiv noch kindgemäß. Die Möglichkeit eines längeren gemeinsamen Lernens in Gemeinschaftsschulen würde Kindern eine stabilere Lernumgebung schaffen, soziale Beziehungen in Lerngruppen stärken und ermöglichen, dass Kinder mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen voneinander profitieren.
Während international und in der Mehrzahl der Bundesländer das längere gemeinsame Lernen ein anerkannter Bestandteil der Schullandschaft ist, verweigert sich der Freistaat Sachsen bisher dem Willen einer Mehrheit seiner Bürger. Die GEW Sachsen unterstützt die Initiativen zur optionalen Schaffung von Gemeinschaftsschulen.
Bildungsempfehlung abschaffen
Eine Bildungsempfehlung zum Ende der Grundstufe erfolgt viel zu früh. Sich später entwickelnde Interessen und Kompetenzen können nicht einfließen. Solange ein längeres gemeinsames Lernen in Sachsen nicht möglich ist, brauchen die Eltern eine Bildungsberatung, die nicht nur am Ende der 4. Klasse erfolgt.
Zudem belastet das derzeitige bürokratisch-aufwändige Verfahren Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen. Die bestehenden Probleme bzw. Hürden bei der Wahl des Bildungsweges eines Kindes werden weder abgebaut, noch Chancengleichheit für die Bildungsbiografien unserer Kinder geschaffen.
Das Dilemma kann nur gelöst werden, wenn Kinder endlich länger gemeinsam lernen können.
Die Verantwortung der Schule für die bestmögliche individuelle Förderung zur Schaffung von Chancengleichheit und differenzierte Leistungsbewertung festschreiben
Schüler*innen werden mit unterschiedlichen Voraussetzungen eingeschult und sind nicht von vornherein primär kognitiv oder primär praktisch veranlagt.
Eine Aufgabe der Schule ist es, Schüler*innen so zu bilden, dass ein bestmöglicher Abschluss erreicht werden kann. Von Schulbeginn an müssen Forder-, Förder- und Hilfssysteme greifen, damit sich bestehende Defizite nicht verfestigen.
Bewertungsmaßstäbe müssen transparent sein. Bewertung ist durch verbale Einschätzung differenzierter möglich als durch eine Zensur, die keine Aussagen zu den konkreten Stärken und Schwächen enthält. Unterricht darf nicht zum Lernen für eine Zensur degradiert werden.
Die Vermittlung grundlegender Kulturtechniken und sozialer Kompetenzen stehen an erster Stelle
Die Schule muss dem Heranwachsenden ermöglichen, soziale und kommunikative Kompetenzen und Kulturtechniken zu erwerben, ohne die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in sozialer, kultureller und ökologischer Verantwortung nur bedingt möglich ist.
Das umfasst die Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Kommunikation ebenso wie die kritische Nutzung der Kommunikations- und Informationsmedien zum selbstständigen Wissenserwerb.
Die Vermittlung von Kulturtechniken ist Voraussetzung für die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen.
Eine vordringliche Aufgabe von Schule ist es, den Schülern*innen das Lernen zu lehren. Die GEW Sachsen bekennt sich hierbei zur methodisch-didaktischen Vielfalt und lehnt pauschale Verbote einzelner Lehr- und Lernmethoden ab.
Unterstützungsbedarf von Schüler*innen frühestmöglich erkennen und handeln
Der Unterricht ist in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Schüler*innen zu gestalten. Um eine bestmögliche Förderung und einen optimalen Abschluss zu ermöglichen, muss schnell auf ein System erforderlicher Hilfen zugegriffen werden können.
Das gemeinsame Unterrichten von Behinderten und Nichtbehinderten sowie die Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund und sonstigen Benachteiligten muss ausgeweitet werden. Inklusion und Integration darf dabei nicht zum Nulltarif erfolgen. Sie erfordert die Bereitstellung entsprechender personeller, finanzieller und sachlicher Ressourcen und die entsprechende Qualifizierung aller Lehrkräfte.
Eine sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und Bildung sind grundsätzlich an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen notwendig.
Pädagogische Vielfalt auch an staatlichen Schulen gewährleisten
Den Schulen und den Lehrer*innen ist die Möglichkeit zu gewährleisten, aus einer Vielzahl pädagogischer und didaktischer Konzepte auszuwählen.
Frontalunterricht und Unterrichtsgespräch haben nach wie vor ihre Berechtigung. Die Schulen müssen darüber hinaus befähigt sein, innovative Unterrichts- und Sozialformen umsetzen zu können. Dafür bedarf es entsprechender personeller, finanzieller und sachlicher Voraussetzungen.
Die Lehrpläne sind inhaltlich zu evaluieren und fächerübergreifend aufeinander abzustimmen.
Ganztagsschulen fördern und ermöglichen
Ganztagsschulen sind keine Betreuungsschulen, sondern Lebensschulen ganzheitlicher Art, in denen der verpflichtende Unterricht auf Vor- und Nachmittage verteilt wird. Sie ermöglichen, die Unterrichtszeit durch längere Ruhephasen zu unterbrechen und selbst gestaltete Freizeit und von der Schule vorgehaltene außerunterrichtliche Angebote über den gesamten Tag zu verteilen. Ganztagsschulen sind Angebotsschulen, die eine ganzheitliche Bildung und Erziehung und eine deutlich günstigere Sozialisation als Regelschulen ermöglichen.
Die Betreuung der Schüler*innen hängt wesentlich davon ab, wie es gelingt, den Unterricht durch außerunterrichtliche Angebote sinnvoll zu ergänzen. Diese Angebote liegen in der Regel nach dem Unterricht und sind auf Grund der Freiwilligkeit ihrer Nutzung gut geeignet, Interessen und Neigungen ohne Leistungsdruck zu befriedigen und auf spezifische Art einer Vereinseitigung der Heranwachsenden entgegenzuwirken. Ganztagsangebote sind kein Ersatz für verbindliche Unterrichtsinhalte, sie ergänzen diese.
Politische Bildung ist zentrale Aufgabe aller Schulen und Schularten
Politische Bildung ist kein reiner Lern- bzw. Vermittlungsbereich. Sie braucht entsprechende Diskussions- und Debattenräume, um wirksam zu werden. Wir treten für eine feste Verankerung der politischen Bildung von der Primarstufe bis zum berufsbildenden Bereich ein, die durchgehend von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet wird. Alle Lehrkräfte müssen bereits im Studium qualifiziert werden, Schüler*innen politisch zu bilden.
Schule muss vermitteln, dass politische Diskussionen- und Entscheidungsprozesse alle  Bereiche des gesellschaftlichen Lebens berühren. Deshalb müssen sich die politischen Dimensionen der Fachwissenschaften in den einzelnen Lehrplänen der Fächer und Lernfelder widerspiegeln. Unsere Lehrkräfte sind an den Beutelsbacher Konsens gebunden, nicht an ein pauschales „Neutralitätsgebot“!
Kritische Medienbildung ist Aufgabe aller Fächer an allen Schularten
Die Anzahl der medialen Angebote und Möglichkeiten wächst im digitalen Zeitalter stetig. Schüler*innen haben heute die Möglichkeit, fast grenzenlos zu kommunizieren. Deshalb wird es immer wichtiger, mediale Angebote qualitativ und kompetent prüfen und kritisch hinterfragen zu können, um z.B. Falschmeldungen und einseitige Darstellungen zu identifizieren. Die Schüler*innen müssen darin bestärkt werden, eine pluralistische und demokratische Meinungsgesellschaft zu schätzen und zu schützen.
Dazu gehört, dass eine moderne und umfassende Medienbildung sowohl digitale als auch analoge Angebote umfasst. Der Wert analoger Medien ist weiterhin zu betonen.
Chancen der Digitalisierung nutzen und deren Gefahren minimieren
Die Prozesse der Digitalisierung müssen in den Gesamtkontext der Schule sinnvoll eingepasst werden, um eine positive Wirkung zu erreichen. Zentrale Punkte sind eine kritische Medienbildung, die zeitgerechte technische Ausstattung der Schulen, die Fort- und Weiterbildung aller Kolleg*innen und die Wahrung des Daten- und Arbeitsschutzes im Bereich der Schulen.
Digitale Medien sind an Schulen kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Deshalb gilt es, nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch einen kritisch-konstruktiven Umgang mit diesen Medien zu fördern. Dies ist nur erreichbar, wenn die Schüler*innen im Bildungskontext mit diesen Medien umgehen. Pauschale Verbote sind für uns kein Weg. In unseren Schulen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schüler*innen und Lehrkräften konsequent zu nutzen. Gefahren der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, wie Entgrenzung oder Arbeitsverdichtung, sind konsequent entgegenzuwirken. Dafür setzen wir uns in den Personalvertretungen und mit Fort- und Weiterbildungen ein.


Gute Bildung erfordert entsprechende Rahmenbedingungen:
Schulen sind mehr als ein Ort des Lernens und Lehrens
Die Schule in einen Ort lebendigen Lehrens und Lernens umzuwandeln heißt, ihr inhaltliche Gestaltungsräume zu geben, Reglementierungen abzubauen und Schulprogramme mit weiten Gestaltungsräumen und hoher Eigenverantwortlichkeit zuzulassen. Speziell in ländlichen Regionen sind die Schulen traditionell ein Mittelpunkt des kommunalen und kulturellen Lebens. Der Erhalt eines dichten und regionalen Schulnetzes geht daher weit über die engeren Aufgaben der Schule hinaus. Aber auch in den Mittel- und Oberzentren des Freistaates müssen Schulen, insbesondere in Brennpunktregionen, diese Aufgaben wahrnehmen. Schulen wirken Tendenzen der Individualisierung und Entsolidarisierung entgegen. Der Freistaat Sachsen steht in der Pflicht, auch diesen Aspekt der Schulentwicklung wahrzunehmen und zu unterstützen.
Erhalt eines dichten und tragfähigen Schulnetzes ohne regionale Ungerechtigkeiten, und Unterstützung der Schulträger in ihren Aufgaben
Das Prinzip der Wohnortnähe ist ein entscheidender Faktor der Raumentwicklung. Es gilt für alle allgemeinbildenden Schularten, unabhängig davon, ob sich der Schulstandort in Ober-, Mittelzentren oder in ländlichen Gebieten befindet. Schulträger und Freistaat Sachsen sind aufgefordert, dies durch entsprechende Maßnahmen abzusichern. So kann z. B. jahrgangsübergreifender Unterricht kleine Grundschulen sichern, während Mittelschulen und Gymnasien erhalten bleiben, wenn sie bei entsprechendem Schulprogramm ein- oder zweizügig organisiert sind.
Die optionale Schaffung von Gemeinschaftsschulen hilft, regionalen Bedingungen gerecht zu werden und ist eine Möglichkeit für den Schulerhalt in ländlichen Regionen. Ein dichtes und tragfähiges Berufsschulnetzes sichert den regionalen Nachwuchs an Fachkräften.
Schulen sanieren und deren Ausstattung verbessern
Im Sanierungsbedarf bzw. Zustand unserer Schulen gibt es gravierende regionale Unterschiede, aber auch Unterschiede zwischen Alt- und Neubauten. Die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden bringt weitere Probleme in der Gleichbehandlung der Schulen. Der Freistaat muss die Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell entlasten.
Die Gleichbehandlung aller Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat, unabhängig von der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden, drückt Wertschätzung für alle an Bildung Beteiligten aus.
Lernmittelfreiheit für alle Schularten gleichermaßen durchsetzen
Die Schulträger dürfen keine Schulart bzw. keinen Bildungsgang durch eine geringere finanzielle Ausstattung für Lernmittel finanziell benachteiligen. Die Lernmittelfreiheit, basierend auf der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Schulgesetz, muss für alle Schüler*innen aller Schularten gleichermaßen gelten. Weder Landesverfassung noch Schulgesetz definieren hier einen Unterschied.
Schulen mit besonderen Herausforderungen müssen mehr Unterstützung erhalten und gezielt gefördert werden
Es besteht ein deutlich sichtbarer Zusammenhang zwischen dem individuellen Schulerfolg und den soziostrukturellen Merkmalen von Schulstandorten. Es muss Ziel sein, diesen Zusammenhang aufzubrechen, indem Schulen bzw. Schulstandorte mit besonderen (sozialen) Herausforderungen gestärkt werden. Es gilt, die Chancengleichheit für Schüler*innen durchzusetzen und die Belastungen der Kollegien durch die wachsende Arbeit mit schwierigen Schüler*innen, mit Eltern und Behörden anzuerkennen und abzumindern. Der Freistaat Sachsen muss anerkennen, dass es derartige Standorte gibt und diese Schulen und Schulstandorte durch eine Verbesserung der personellen und sachlichen Ressourcen unterstützen. Entsprechende Maßnahmen sind u.a. die Stärkung und der Ausbau von Schulsozialarbeit, Anrechnungs- bzw. Ermäßigungsstunden für Klassenlehrer*innen, die Absicherung aller notwendigen und ausgereichten Förderstunden und eine stabile Vertretungsreserve.
Die Mitwirkung und Mitbestimmungstatbestände aller am Bildungsprozess Beteiligten durchsetzen
Schüler*innen verbringen einen Großteil ihrer Lebenszeit in der Schule. Sie haben somit ein Recht, die Schule aktiv mitzugestalten. Die Einbeziehung der Eltern ist auf Grund des familienergänzenden Charakters der Erziehung in der Schule geboten. Auch Lehrer- bzw. Schulkonferenzen und Personalvertretungen sind als gleichberechtigter Partner wahrzunehmen.
Eine Demokratisierung der Schule bedarf nicht nur entsprechender Strukturen. Alle am Bildungsprozess Beteiligten sind zudem aufgefordert, ihre demokratische Rechte wahrzunehmen, zu achten und Zivilcourage vorzuleben. Da Schule ein Ort der Wertevermittlung und Werte-Bildung ist, können Lehrer*innen nicht neutral sein. Der Freistaat Sachsen steht dabei in der Pflicht, den demokratischen Raum Schule und alle Beteiligten gegen demokratiefeindliche Angriffe zu schützen.
Beratungs- und Unterstützungsfunktion von Schulaufsicht und Schulverwaltung ausbauen und stärken
Unsere Schulen und ihre Lehrkräfte bzw. pädagogischen Mitarbeiter*innen sind von den Schulaufsichts- und Schulverwaltungsorganen als Partner wahrzunehmen und zu akzeptieren, mit denen gleichberechtigt kommuniziert wird. Eine obrigkeitsstaatliche Wahrnehmung von Pädagog*innen als untergeordnete Angestellte oder Beamte entspricht nicht dem Ziel einer demokratisch verfassten Schule und trägt zur Demotivierung bei. Schulaufsicht und Schulverwaltung haben eine Fürsorgepflicht für Lehrkräfte, der sie vorbehaltslos nachkommen müssen.
Die eigenständige Kommunikation zwischen den Schulen im Sinne gegenseitiger Bereicherung ist zu befördern.
Jedes Beurteilungsverfahren von Lehrer*innen muss objektiv und transparent sein.
Förderschulen müssen sich zu sonderpädagogischen regionalen Bildungs- und Beratungszentren entwickeln
Die weiterhin existierenden Förderschulen in Sachsen unterstützen die Regelschulen bei der Integration von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die sonderpädagogische Professionalität der Förderschullehrkräfte für Beratung, Diagnostizierung und sonstiger Unterstützung muss den Regelschulen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Schulsozialarbeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil aller Schulen entwickeln
Die Schule ist heute nicht mehr in der Lage, die Entwicklung der Heranwachsenden allein und unabhängig von anderen Sozialisationsinstanzen voranzubringen. Eine solche Sozialisationsinstanz ist die Jugendhilfe in Gestalt der Schulsozialarbeit, die gemeinsam mit der Schule dafür Sorge trägt, dass junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung so optimal wie möglich gefördert und wenn nötig auch geschützt werden.
Bei vorliegendem Bedarf müssen entsprechende Angebote zum Nachteilsausgleich vorgehalten werden.
Keine Privatisierung von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Schule ist eine staatliche Aufgabe
Bildung und Schulwesen sind zuvorderst eine Aufgabe des Staates bzw. von Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die GEW Sachsen sieht Privatisierungstendenzen und die Einflussnahme privater oder wirtschaftlicher Träger auf die Bildung mit Sorge, insbesondere im Hinblick auf berufsbildende Schulen. Es besteht die Gefahr der Abwanderung von Auszubildenden zu privaten Trägern.
Ein weiteres Problem stellt die Ausstattung unserer Schulen mit Lehr- und Lernmitteln dar. Private und unternehmerische Träger stellen eine Vielzahl von Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Diese Materialien können den Unterricht bereichern und neue Perspektiven öffnen, sie können aber auch ein Türöffner für Lobbyismus und einseitige Einflussnahme sein. Die Schulträger und der Freistaat Sachsen sind in der Pflicht, ihre Verantwortung in der Bildung mit bedarfsgerecht und auskömmlich ausgestatteten öffentlichen Schulen wahrzunehmen und alle Unterrichtsmaterialien auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Schulgesetzes zu prüfen.


Gute Bildung benötigt gute Lehr- und Lernbedingungen:
Klassenteiler senken und nach pädagogischem und regionalem Bedarf ausrichten
Eine Klassengröße von 28 und mehr Schüler*innen erschwert das Lehren und Lernen, macht eine binnendifferenzierte Unterrichtung und die Umsetzung der Inklusion an unseren Schulen nahezu unmöglich.
Zudem sind diese Klassengrößen in Anbetracht der räumlichen Gegebenheiten vieler Schulgebäude im Sinne des Gesundheitsschutzes fragwürdig.
Im Hinblick auf den Erhalt eines dichten und ohne lange Fahrtzeiten erreichbaren Schulnetzes in ländlichen Regionen ist einer Verkleinerung von Klassen der Vorzug vor dem einzügigen Weiterführen von Schulen zu geben.
Stundentafeln kürzen und Lehrpläne regelmäßig evaluieren und überarbeiten
Die Schüler*innen in Sachsen haben im Bundesvergleich eine der höchsten Unterrichtsbelastungen. Dies birgt unmittelbar eine Gefahr einer Überlastung. Die Evaluierung, Überarbeitung und Kürzung der bestehenden Stundentafeln muss angestrebt werden. Zudem erfordert der immer schneller fortschreitende gesellschaftliche und technologische Wandel ein ständiges Anpassen der zu vermittelnden Fähigkeiten und Fertigkeiten. Neue und als wichtig erachtete Inhalte und Kompetenzen dürfen nicht zu einer Aufblähung des Unterrichtsstoffes führen.
Stundentafelkürzungen und Lehrplanüberarbeitungen sind allerdings kein Mittel um personalpolitische Fehlentwicklungen und -entscheidungen zu korrigieren.
Grund- und Ergänzungsbereich vollständig ausreichen und zusätzliche Vertretungsreserven schaffen
Es ist Aufgabe des Freistaates Sachsen, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Stunden an allen Schulen vollständig auszuweisen. Zudem sind zusätzliche Aufgaben, wie Förderstunden oder Arbeitsgemeinschaften kontinuierlich abzusichern und dürfen nicht zugunsten der Kompensation von Unterrichtsausfall geopfert werden. Durch die Bereitstellung einer Lehrkräftereserve kann außerplanmäßiger Unterrichtsausfall vermieden werden.
Pflichtstunden in allen Schularten senken und übrige Arbeitszeiten anerkennen
Das gegenwärtige Pflichtstundenmaß und dessen praktische Auslegung und Umsetzung führt zur Überlastung und zum Verschleiß unserer Lehrkräfte, degradiert Lehrer*innen oftmals zu Stundenhalter*innen und erschwert jungen Lehrkräften den Berufseinstieg. Es ist pädagogisch unvertretbar und muss deshalb in allen Schularten abgesenkt werden.
Zudem erfüllen Lehrer*innen auch außerhalb des Unterrichts eine Vielzahl von pädagogischen und erzieherischen Aufgaben. Damit wird ein erhebliches Zeit- und Arbeitsvolumen gebunden und Arbeitszeiten im hohen Maße entgrenzt.
Schul- und personenbezogene Anrechnungs- und Abminderungsstunden aufstocken
Um Überlastungen durch außerunterrichtliche Aufgaben zu verhindern bzw. anzuerkennen, müssen erweiterte Möglichkeiten zur Abminderung und Anrechnung gegeben werden.
Die Klassenlehrer*innenstunde ermöglicht, sich frei vom Stofferfüllungsdruck den Angelegenheiten des Klassenverbandes und den individuellen Problemen einzelner Schüler*innen stärker zuzuwenden. Anrechnungsstunden für Mentor*innentätigkeiten entlasten nicht nur die Mentor*innen selbst, sie schaffen auch Freiräume für die Begleitung von Absolvent*innen in den Lehrerberuf.
Es muss regelmäßig erfasst werden, welche zusätzlichen Aufgaben das Arbeitsvermögen und die Arbeitszeit von Lehrkräften binden. Entsprechende Zeitvolumina zur Kompensation sind den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Lehrer*innenstellen mit grundständig schulstufen- und fachgerecht ausgebildeten Fachkräften besetzen
Alle Schüler*innen haben das Anrecht auf eine fach- und lehrplangerechte Unterrichtsversorgung. Unterricht darf kein personalpolitisches Experimentierfeld an unseren Schüler*innen sein. Er erfordert professionelles Arbeiten vom ersten Schultag an.
Die Einstellungspolitik des Freistaates Sachsen muss sich an diesem Anspruch orientieren. Abordnungen und Versetzungen müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um Schüler*innen und Lehrkräften ein stabiles Lern- und Lehrumfeld zu gewährleisten.
Umsetzung des Diskriminierungsschutzes an allen Schulen
Unsere Schulen sind Orte, an denen Schüler*innen lernen können, wie wichtig ein gleichberechtigter und fairer Umgang miteinander ist. Andererseits erfahren Schüler*innen innerhalb der Schule auf vielfältige Weise Diskriminierungen. Ursachen können das Verhalten von Mitschüler*innen, Lehrkräften, Schulbehörden, fehlende Barrierefreiheit, klischeehafte Unterrichtsmaterialien und diskriminierende Schulordnungen und -anordnungen sein.
Um Diskriminierungen entgegenzuwirken, ist das gegenseitige Verständnis für geschlechter-, herkunfts- glaubensspezifische und weitere Unterschiede auszuprägen, um mögliche Konfliktpotentiale abzubauen und auf tradiertes Rollenverhalten besser reagieren zu können. Schulträger und Freistaat sind in der Pflicht, die sachlichen und baulichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Diskriminierungen verhindert werden. Das betrifft u.a. den Schulbau, die Auswahl und Zulassung von Lehr- und Lernmitteln und die Fort- und Weiterbildung von Schulleitungen und Kollegien.
Zudem benötigen Schüler*innen, aber auch Lehrkräfte eine neutrale Anlaufstelle, um im Diskriminierungsfall Hilfen zu erhalten.


Gute Bildung braucht qualifizierte Lehrkräfte:
Inklusion, Demokratie- und Wertebildung sind wesentliche Gedanken der Aus-/Fort- und Weiterbildung
Die steigende Heterogenität in den Klassenzimmern und die lernzieldifferente Integration an Grund- und Oberschulen erfordern intensive didaktisch-methodische und lehrplandifferenzierte Aus-/Fort- und Weiterbildungen der Lehrkräfte vor Ort.
Der vorurteilsfreie Umgang, unabhängig von ethnischer und kultureller Herkunft, äußerer Erscheinung, religiösen und weltanschaulichen Ansichten und sexueller Orientierung sowie ein diskriminierungsfreies Miteinander steht im Fokus von Aus-/Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte.
Fort-und Weiterbildungen müssen Möglichkeiten zur Aneignung didaktischer Vielfalt eröffnen, um Unterricht offener und lernzieldifferenzierter zu gestalten
Bildung lebt von Veränderung, vom Erlernen neuer Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das lebenslange Lernen ist ein zentrales Merkmal aller pädagogischen Berufe. Zudem wird unsere Schülerschaft immer heterogener, bei steigendem Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine weitere Realität an unseren Schulen ist, dass viele Kolleg*innen schulart- bzw. fachfremd eingesetzt sind, z.T. sofort im Anschluss an ihre Ausbildung. Darauf muss sich der Fort- und Weiterbildungssektor einstellen und allen Kolleg*innen geeignete Bildungsangebote bereitstellen. Die GEW Sachsen stellt seit Jahren eine Vielzahl von Bildungsangeboten zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen muss diese Angebote nicht nur anerkennen, sondern auch in die Fortbildungskataloge aufnehmen.
Seiteneinsteiger*innen sind vor dem Einsatz als Lehrer*innen umfassend zu qualifizieren
Der Einsatz von Seiteneinsteiger*innen kann den Alltag in allen Schularten bereichern. Der Lehrer*innenberuf ist allerdings kein Anlernberuf. Aus diesem Grund ist das Ziel, alle Seiteneinsteiger*innen in Richtung eines grundständigen Lehramtes zu qualifizieren. Entsprechende Aus- bzw. Fortbildungskapazitäten sind vom Freistaat Sachsen bereitzustellen.
Fortbildungszeit ist Arbeitszeit
Lehrer*innen benötigen zeitliche Freiräume, die es ihnen ermöglichen, sich individuell fortzubilden. Institutionell durchgeführte Fortbildungen müssen auch während der Unterrichtszeit in größerem Maße ermöglicht werden, da sie auch den Interessen des Arbeitgebers dienen. Der zeitliche Aufwand für Fort- und Weiterbildungen ist grundsätzlich als Arbeitszeit anzuerkennen.
Fort- und Weiterbildungsmodalitäten wesentlich verbessern
„Mängel“ in der Ausgangsqualifikation dürfen nicht länger als Vorwand missbraucht werden, den Zugang zu berufsbegleitenden Weiterbildungen zu verhindern. Es ist notwendig, Formalismus und Bürokratismus bei der Beantragung, Zertifizierung und Abrechnung zu überwinden und die Rahmenbedingungen z. B. hinsichtlich der Abminderungsstunden, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten, wesentlich zu verbessern.
Die Sicherung eines breiten und qualitativ hochwertigen Angebotes außerhalb des Kultusbereiches erfordert die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Trägern und anderen Regionen bzw. Bundesländern.
Keine Abgabe von Einstiegsqualifizierungen an private Träger
Die Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind Angelegenheit des Freistaates Sachsen. Aus diesem Grund ist der Freistaat allein für die Einstiegsqualifizierung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal zuständig.
Eine Abgabe von derartigen Qualifizierungen, wie es z.B. für die Fellows von „Teach First“ praktiziert wird, birgt die Gefahr des Meinungsmonopolismus, und des Lobbyismus in sich.
Kein Bereich der Bildung in öffentlicher Trägerschaft darf aus finanziellen oder personellen Gründen privatisiert werden.
Geflüchtete Lehrkräfte durch Anerkennung der Abschlüsse und Qualifizierung unterstützen und fördern
Die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen der Freistaat Sachsen steht. Viele geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen u.a. eine weitere Sprachförderung, die durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden muss. Eine besondere Rolle kommt hierbei geflüchteten Lehrkräften zu. Zudem sind die häufig gut ausgebildeten geflüchteten Lehrkräfte eine große Chance, den derzeitigen Lehrkräftemangel in Sachsen fachgerecht zu vermindern.
Die Integration in den Arbeitsmarkt darf nicht an komplizierten Zugangsbedingungen und der Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse scheitern.
Um geflüchtete Lehrkräfte in den Schuldienst zu integrieren, müssen unkomplizierte Anerkennungsverfahren und entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Ziel ist die rechtliche und fachliche Gleichstellung.