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Pauschale Beihilfe

Trotz Verbeamtung in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Beamt*innen haben grundsätzlich die Wahl, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Die GKV ist durch einen hohen Beitrag für viele jedoch finanziell unattraktiver. Einige Bundesländer haben diesen Nachteil über den Weg der pauschalen Beihilfe bereits abgeschafft. Die sächsische Regierungskoalition hat sich dies ebenso vorgenommen und würde damit die GEW-Forderung nach einer echten Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV umsetzen.

Im Gegensatz zu Beamt*innen übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrags der GKV. Somit müssen Beamt*innen den doppelten Beitrag zahlen und haben damit einen deutlichen Nachteil gegenüber denjenigen, die in die PKV wechseln. Denn in der PKV übernimmt bspw. bei ärztlichen Behandlungen zunächst die Beihilfe mindestens 50 % der Kosten. Die PKV deckt dann jeweils die restlichen Kosten. Somit ist auch der PKV-Beitrag (zunächst) deutlich geringer als in der GKV, die 100 % der Kosten übernimmt. Die GKV ist somit eine Krankenvollversicherung und die PKV eine Krankenteilversicherung, die durch die Beihilfe ergänzt wird.

ABER: Während die Beiträge in der GKV gesetzlich geregelt und durch den Höchstbetrag nach oben gedeckelt sind, steigt der Beitrag zur PKV meist mit zunehmendem Alter deutlich. Zudem können Vorerkrankungen oder spätere Erkrankungen den PKV-Beitrag kräftig nach oben korrigieren – auch bei Kindern, denn während Kinder bei der GKV beitragsfrei sind, wird für sie in der PKV ein Beitrag erhoben. Meist werben private Versicherer mit besseren Leistungen und stabilen Beiträgen. Doch da muss bei der Entscheidung, zu welcher PKV gewechselt wird, genau hingeschaut werden.

Wir empfehlen die (für GEW-Mitglieder kostenfreie) Beratung zum Thema Versicherungen bei der Verbraucherzentrale: www.gew-sachsen.de/verbraucherschutz

Einmal aus der GKV in die PKV gewechselt, ist ein Wechsel zurück zur GKV jedoch fast unmöglich (nur bis 55. Lebensjahr, nur im Angestelltenverhältnis sowie Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze beim Einkommen von derzeit 64.350 € im Jahr). Daher ist der Wechsel in die PKV fast immer eine Lebensentscheidung.
Im Übrigen erhalten auch Beamt*innen, die bei der GKV versichert sind, Beihilfe, jedoch lediglich für Leistungen, die nicht (oder nur teilweise) von der GKV, aber von der Beihilfe übernommen werden (z.B. Sehhilfen und Zahnersatz).

Echte Wahlfreiheit durch pauschale Beihilfe

Hamburg hat bereits 2018 die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt (deshalb auch „Hamburger Modell“ genannt): Beamt*innen, die in der GKV sind, haben die Möglichkeit sich dafür zu entscheiden, dass ihnen die Beihilfe monatlich pauschal ausgezahlt wird. Die Höhe der Pauschale entspricht der Hälfte des GKV-Beitrags und damit gleicht sie – über den Umweg der Beihilfe – dem Arbeitgeberanteil bei der GKV aus. Der Nachteil des hohen GKV-Beitrags ist damit abgebaut und das Modell finanziell ähnlich attraktiv, wie das PKV-Modell mit individueller Beihilfe. Deshalb sprechen wir von der echten Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. Außerdem sorgt die pauschale Beihilfe für mehr Gerechtigkeit, denn damit profitieren auch Beamt*innen in der GKV dauerhaft von der Beihilfe: Während verbeamtete PKV-Versicherte vom Staat mindestens 50 % Beihilfe bspw. im Krankheitsfall bekommen, erhalten verbeamtete GKV-Versicherte im bisherigen System – wie oben beschrieben – lediglich bei bestimmten Leistungen Beihilfe.

Zunächst gab es bundesweit rechtliche Vorbehalte gegen die pauschale Beihilfe, doch mittlerweile sind Brandenburg, Berlin, Thüringen und Bremen dem Beispiel Hamburgs gefolgt und haben in ähnlicher Weise die pauschale Beihilfe als Möglichkeit für ihre Beamt*innen eingeführt.

Ein Problem, das auf der Länderebene jedoch nicht gelöst werden kann, ist der Wechsel von PKV-versicherten Beamt*innen zurück in die GKV mit pauschaler Beihilfe. Denn die oben beschriebenen Hürden beim Wechsel zurück in die GKV (unter 55 Jahren etc.) sind bundesgesetzlich geregelt. Diese Hürden abzubauen – bspw. speziell für die pauschale Beihilfe – wäre ein Thema für Bundestag und Bundesrat.

Die Frage, warum in einem Sozial­staat ausgerechnet die eigenen Staats­beamt*innen regulär NICHT in der GKV sind, sondern sich – mit Unterstützung der Beihilfe – in das System privatwirtschaftlicher Versicherungskonzerne begeben, muss neu beantwortet werden. Für den ausreichenden politischen Druck sollten jedoch zunächst mehr Bundesländer die pauschale Beihilfe einführen.

Pauschale Beihilfe in Sachsens Koalitionsvertrag

Im Sächsischen Koalitionsvertrag von 2019 ist zu lesen: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.” Zusammen mit dem DGB und weiteren DGB-Gewerkschaften wollen wir als GEW Sachsen dieses Koalitionsanliegen vorantreiben und damit die pauschale Beihilfe auch in Sachsen einführen. Entsprechende Gespräche laufen bereits. Denn trotz der gesellschaftlichen Bedeutung der Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherungen, dürfen diejenigen, die das Modell wählen, auch keine Nachteile erfahren.

Burkhard Naumann
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Sachsen
burkhard.naumann(at)gew-sachsen(dot)de