Allerdings erhielten diesen Zuschlag von 390 Euro nur jene, die ihren Vorbereitungsdienst am 01.02.1017 begannen. All jene, die zu diesem Zeitpunkt nach früherem Beginn im Vorbereitungsdienst sind (oder waren), wurden von diesem ausgenommen.
Auf Initiative der GEW hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus beschlossen, diese Praxis zu korrigieren.
Die Sächsische Bildungsagentur wurde entsprechend beauftragt, über die Änderung dieser Zuschlagszahlung zu informieren.
Wir freuen uns, Ihnen bzw. euch mitteilen zu können, dass das SMK unseren Argumentationen gefolgt ist. Sollten sich bei der Umsetzung Probleme aufzeigen, so stehen wir natürlich auch wieder als Ansprechpartner zur Verfügung.
GEW Sachsen
Referat Tarif- und Beamtenpolitik