- Ab 1. Januar 2019 soll die Besoldung (rückwirkend) um 3,2 Prozent angehoben werden. Die monatlichen Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um einen Festbetrag von 50 € und auch die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden steigen um 50 €.
- Ab 1. Januar 2020 soll die Besoldung um weitere 3,2 Prozent angehoben werden. Die monatlichen Anwärtergrundbeträge sowie die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden steigen um 50 €.
- Ab 1. Januar 2021 soll die Besoldung um weitere 1,4 Prozent angehoben werden.
Da eine 1:1 Übertragung der strukturellen Elemente des Tarifergebnisses auf die Besoldung nicht möglich ist, orientiert sich die vereinbarte Lösung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben am tabellenwirksamen Gesamtvolumen des Tarifergebnisses. Die seitens des Bundesverfassungsgerichts vorgegebenen Kriterien für eine verfassungskonforme und alimentationsgerechte Besoldung sind damit eingehalten.
Wie geht es weiter?
Das Finanzministerium wird auf der Basis der Vereinbarung einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, der im Kabinett behandelt und dem Sächsischen Landtag übermittelt wird. Unser Appell geht an die Abgeordneten, das Gesetz umgehend zu verabschieden, damit die neuen Besoldungsbeträge so schnell wie möglich ausgezahlt werden können.
Fazit:
Der Druck auf der Straße hat sich gelohnt. Was die Tarifbeschäftigten durch die große Streikbereitschaft errungen haben, wird nun zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Darum geht unser Appell auch an die Beamtinnen und Beamten: unterstützt die Arbeit der DGB-Gewerkschaften. Nur starke Gewerkschaften erzielen starke Tariferfolge. Werdet jetzt Mitglied!