Regelstudienzeit
Verordnung zur Verlängerung der Regelstudienzeit angekündigt
Der sächsische Wissenschaftsminister kündigte eine Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 an. Damit wird eine auch von der GEW Sachsen erhobene Forderung erfüllt.
Auch im laufenden Wintersemester gibt es für viele Studierende erschwerte Studienbedingungen u.a. durch überwiegend online stattfindende Lehrveranstaltungen. Der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow kündigte daher am 10.12.2021 in einer Pressemitteilung an, dass „das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz erneut eine Verordnung auf den Weg“ bringen wird, mit der die individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 verlängert wird.
Das Wissenschaftsministerium erfüllt damit eine von den Studierendenvertretungen und auch von der GEW Sachsen erhobene Forderung. Der Landesvorstand der GEW Sachsen hatte zuletzt am 1.12.2021 in einem Beschluss einige aus GEW-Sicht besonders dringliche Maßnahmen eingefordert, und die GEW hatte diese in Schreiben an den Wissenschaftsminister, den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz und die hochschulpolitischen Sprecher:innen der Landtagsfraktionen kommuniziert.
Mit der Verordnung, deren Inkrafttreten für Februar 2022 in Aussicht gestellt wird, soll eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein weiteres halbes Jahr ermöglicht und damit auch die Voraussetzung zur Verlängerung des Anspruchs auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um die Dauer des Semesters geschaffen werden.
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