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Tarifrunde der Länder

Stufengleiche Höhergruppierung jetzt!

Der Freistaat Sachsen muss sich am Verhandlungstisch dafür einsetzen, im Rahmen der Tarifverhandlungen durch Änderung des § 17 des TV-L auch im Länderbereich die stufengleiche Höhergruppierung festzuschreiben.

Warum? Eine Höhergruppierung – auch wenn sie nicht stufengleich erfolgt – ist mit einem sofortigen Gehaltszuwachs verbunden.

Wenn aber in der ursprünglichen Entgeltgruppe ein Stufenaufstieg kurz bevorstünde, würde das sich nach diesem ergebende Gehalt in der „alten Gruppe“ möglicherweise deutlich mehr als das in der höheren Entgeltgruppe sein (wie z.B. beim Wechsel von EG 11 Stufe 4 in EG 13 Stufe 3)

Da diese Lehrer*innen häufig nicht mehr jahrzehntelang im Schuldienst verweilen, würden sie von dem in der Ferne winkenden Erreichen der Stufe 6 in der höheren Entgeltgruppe mit dem damit verbundenen höheren Einkommen kaum noch profitieren.

Das hätte zur Folge, dass diese Lehrkräfte in den Jahren bis zu ihrem Renteneintritt insgesamt einen teilweise um viele tausend Euro geringeren Gesamtverdienst als ohne Höhergruppierung hätten.

Konkrete Auswirkungen der bisher nicht stufengleichen Höhergruppierung sind somit:

  • Beschäftigungszeiten gehen (de facto) verloren und langjährig Geleistetes und gemachte Erfahrungen werden damit negiert.
  • Lohnsteigerungen fallen zu Ungunsten von älteren Lehrkräften unterschiedlich aus.
  • Lehrkräfte an Grundschulen mit langjähriger Tätigkeit werden trotz gleicher Entgeltgruppe nicht gleich vergütet  wie die an anderen Schularten
  • Herausgehobene/höherwertige Tätigkeiten bzw. besonderes Engagement werden bestraft – wie z.B. bei Höhergruppierungen in die EG 14
  • Besonders für die vor einigen Jahren höhergruppierten Lehrkräfte entstünden durch den eventuellen erneuten Stufenverlust bei gleichbleibender Regelung erhebliche Lohneinbuße. 

Im Handlungsprogramm, auf das viele Höhergruppierungen zurückgehen, ist formuliert:

„Mit dem Handlungsprogramm … verfolgen die Koalitionspartner das Ziel, die Attraktivität des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen weiter zu steigern. Dies ist … zum anderen aber auch mit Blick auf die bereits heute in Sachsens Schulen tätigen Lehrkräfte notwendig, um denen, die unser sächsisches Schulsystem seit vielen Jahren tragen und zu steten Erfolgen führen, gebührend Anerkennung und Wertschätzung zuteilwerden zu lassen.“

Und das übrigens im Kapitel „2. Finanzielle Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs“. Deshalb unsere dringende Forderung an die sächsische Landesregierung, auf die TdL einzuwirken und sich für die entsprechende Änderung des § 17 im TV-L einzusetzen.

Bei den Tarifverhandlungen in Potsdam sitzt der sächsische Finanzminister innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit am Verhandlungstisch, so dass die Einflussnahme möglich (und wie dargelegt notwendig) wäre.