Die GEW Sachsen fokussiert die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter.
Hierbei evaluieren die Strukturen Junge GEW, Landesausschuss der Studentinnen und Studenten und die Kreisverbände Hochschule und Forschung den IST-Stand und betreiben Aufklärungsarbeit im Bereich Arbeitsrecht für studentische Beschäftigte.
Langfristiges Ziel der Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen soll nach Berliner Vorbild ein eigener Tarifvertrag für studentische Beschäftigte sein.
Dieser Tarifvertrag soll perspektivisch folgende Inhalte enthalten:
- Der Stundenlohn orientiert sich an bestehenden Tarifverträgen (TV-L, TV-Stud) und entspricht einer angemessenen Eingruppierung.
- Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten festgeschrieben.
- Für Nacht- und Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit und Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember sind Zuschläge zu zahlen.
- Eine Jahressonderzahlung von 100% (13. Gehalt) ist zu zahlen.
- Die Stellen für studentische Beschäftigte sind ausschreibungspflichtig bekanntzugeben, sodass alle Student*innen hochschulintern die Möglichkeit haben sich auf diese zu bewerben.
- Zur Vermeidung von Tarifflucht und Ausübung wissenschaftsfremder Tätigkeiten ist eine verbindliche Tätigkeitsauflistung für studentische Beschäftigte zu erstellen.
Zur Evaluation des IST-Standes sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verstetigung und aktive politische Auswertung der Umfragen an den sächsischen Hochschulen
- Offensive Öffentlichkeitsarbeit, in welcher die Gesellschaft auf die prekären Beschäftigungsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) aufmerksam gemacht wird
- Aufklärung der SHK/WHK über ihre bereits bestehenden Rechte durch Angebot von Rechtshilfeworkshops an den Hochschulstandorten
- Info- und Aufklärungskampagnen (z.B. im City-Cards-Stil mit überspitzten Motiven)