Die GEW Sachsen nimmt zum „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ Version 1.0, Abschnitt 45.3 „Hochschulen, Berufsakademie, Studentenwerke, Forschungseinrichtungen“ wie folgt Stellung:
Vorbemerkungen:
Mit dem entsprechenden Beschluss des Gewerkschaftstags der GEW Sachsen 2015 hatte sich die GEW Sachsen bereits zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an sächsischen Hochschulen und Studienakademien“ positioniert. Insofern ist dieser Beschluss eine Grundlage auch für die Einschätzung des Aktionsplans der Staatsregierung für diesen Bereich.
Ein Kernproblem ist aus Sicht der GEW, dass die Finanzierung bei den meisten Maßnahmen offen bleibt. Formulierungen wie „Kosten: aus dem laufenden Haushalt“ oder „Kosten: im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ schränken viele ansonsten positive Ansätze erheblich ein.
Zu den im Abschnitt 5.3 enthaltenen Punkten positioniert sich die GEW Sachsen wie folgt:
Die in 5.3.3 angekündigte Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Umsetzung der UN-BRK an den sächsischen Hochschulen einschließlich des Themas „Bauliche Barrierefreiheit“ auf der Basis der vorliegenden Studie Inklusion an Hochschulen“ wird begrüßt, ebenso die Erstellung eines speziellen Handlungskonzepts für die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen.
Auch die bessere Koordinierung der Angebote für Studierende mit Behinderungen entspricht einer Forderung der GEW.
Die GEW Sachsen tritt für die gesetzliche Festschreibung der/des Beauftragten für die Belange behinderter Studierender ein. Hier wird zumindest formuliert, dass dies „derzeit in der Diskussion“ sei (5.3) und bei der nächsten Novelle des SächsHSFG geprüft werden soll.
Die GEW schlägt in o.g. Beschluss Zentren an den Hochschulen vor, „die den Studierenden mit Beeinträchtigung besondere individuelle Hilfsangebote unterbreiten“. Hierzu heißt es: „Ein Baustein kann die Schaffung zentraler Einrichtungen an den Hochschulen zur praktischen Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen sein.“ (5.3.3)
Zu begrüßen ist, dass in 5.3.5.2 die „Unterstützung der Entwicklung von Aktionsplänen der Hochschulen und Studentenwerke zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ angekündigt wird.
Mit der Einbeziehung von Themen der Inklusion in die hochschuldidaktische Fortbildung wird ebenfalls eine GEW-Forderung aufgegriffen.
Die Formulierungen zur Barrierefreiheit (5.3.5.3) bleiben sehr schwach. – Das SMWK hat alle Hochschulen mit einer Analyse beauftragt, deren Ergebnisse hoffentlich zu konkreten Maßnahmen führen werden. In o.g. Beschluss fordert die GEW Sachsen eine umfassende bauliche Barrierefreiheit.
Bei Neubauten muss bereits in der Ausschreibung auf Barrierefreiheit hingewiesen werden.
Eine der wenigen mit konkreten Finanzzusagen verknüpften Maßnahmen stellt die unter 5.3.5.4 angekündigte Absicherung eines „kontinuierlichen Budgets für Inklusionsmaßnahmen an Hochschulen“ dar. Die hier angegebenen 2 Millionen Euro pro Jahr sind jedoch wenig angesichts der Bandbreite an erforderlichen Maßnahmen und dürften dafür bei weitem nicht ausreichen.
Zum „Aufbau eines Pools für technische Hilfsmittel“ (5.3.5.4) müssen Fördermittel bereitgestellt werden. Dies ist nicht allein wie im Landesaktionsplan angegeben „aus den laufenden Budgets der Hochschulen“ zu finanzieren.
Es fehlen Angebote zur Prävention.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Reihe begrüßenswerter Vorschläge unterbreitet wird. Diese Vorschläge werden jedoch durch das eingangs benannte Finanzierungsproblem umgehend wieder in Frage gestellt.