Zum Inhalt springen

Landtag

GEW-Stellungnahme zum Haushaltsentwurf des Landtages

Am 25. Januar 2021 war Uschi Kruse, Landesvorsitzende der GEW Sachsen, als Sachverständige zur Anhörung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2021/22 im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages eingeladen.

(Foto: Steffen Giersch, CC BY-SA 2.0)

Die Pandemie führte auch in Sachsen zu erheblichen Einbrüchen bei den Steuereinnahmen. Ob und in welchem Umfang die Mindereinnahmen durch Kredite ausgeglichen werden sollen, war und ist umstritten. Darum wurde der Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 erst sehr spät dem Landtag zugeleitet. Der Entwurf der Landesregierung ist zu einem erheblichen Teil kreditfinanziert und basiert auf der Steuerschätzung vom November 2020. Nach der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss werden sich die verschiedenen Fachausschüsse (z.B. Schule und Bildung, Wissenschaft, Hochschule, Medien...) mit den Plänen für die einzelnen Ressorts befassen. Mit der Verabschiedung ist im Mai 2021 zu rechnen.

Die GEW Sachsen würdigt, dass trotz zurückgehender Steuereinnahmen ein Gesamthaushalt vorliegt, der ohne drastische Einsparungen auskommt. Zugleich warnt sie davor, dass nach Vorgaben der Sächsischen Verfassung bereits im nächsten Doppelhaushalt 2023/24 die Rückzahlung der nun aufgenommenen Kredite erfolgen muss. Bereits 2009 bis 2014 gab es in Sachsen massive Kürzungen im Bildungsbereich, deren Wirkungen bis heute andauern und deren Bewältigung dem Freistaat große finanzielle Anstrengungen abverlangt. Wenn es keine Änderung bei den Vorgaben der Verfassung gibt, werden die künftigen erheblichen Einschnitte auch den Bildungsbereich treffen.

Finanzen des Kultusministeriums (Einzelplan 05)

„Die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen hat sich sicher durch die Schließung von Bildungseinrichtungen verschärft. Bestanden hat sie bereits davor. Wer diese nicht nur bedauern und beschreiben, sondern ihr entgegenwirken will, muss auch mit Haushaltsplänen gezielt gegensteuern. Der vorliegende Einzelplan 05 ist diesbezüglich allerdings enttäuschend.” (Uschi Kruse zur Anhörung am 25. Januar 2021 im Landtag)

Frühkindliche Bildung

Es fehlen erneut die Schritte hin zu einem angemessenen Personalschlüssel, der Ausfall wegen Krankheit, Fortbildung und Urlaub sowie Vor- und Nachbereitungszeiten deutlicher berücksichtigt. Das einzelne Kind benötigt mehr Aufmerksamkeit, was in der angespannten personellen Lage häufig zu kurz kommt. Umso wichtiger wird dabei die Sicherstellung langfristiger Projekte gegen Benachteiligungen von Kindern, wie den Eltern-Kind-Zentren und KINDER STÄRKEN, die unbedingt fortgesetzt werden müssen.

Der Haushalt setzt nun endlich die Schulgeldfreiheit für Erzieher*innen und Heilerzieher*innen in Ausbildung, die Finanzierung des Fachkräftemonitorings sowie diverse Verbesserungen aus dem Gute-Kita-Gesetz um. Die GEW Sachsen fordert darüber hinaus die Abschaffung der Hortgebühren, zunächst bspw. als Modellprojekt an Grundschulen, die sich für eine Rhythmisierung des Schulalltags entscheiden.

Der Haushaltsentwurf sieht einen drastischen Rückgang der Mittel des Freistaates zur Unterstützung der Kommunen beim Kita- und Schulhausbau vor. Die GEW Sachsen betrachtet dies mit Sorge: Wenn sich in einem sozial schwierigen Wohngebiet fehlendes Personal und Sanierungsstau summieren, geht es am Ende eben immer auch um schlechtere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche.

Schulische Bildung

Die GEW Sachsen begrüßt die verstetigten Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst mit unverändert 2.050 Stellen. Zugleich wird mit der Verteilung auf die einzelnen Schularten leider auch klar, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst nicht ausreichen werden, um die Lehrkräfte zu ersetzen, die in den kommenden Jahren ausscheiden werden.

Die Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer steigen in den kommenden Jahren: 2021 um 340 und 2022 um weitere 260 Stellen. Während die Stellenzahl sich auf dem Papier verbessert, verschlechtert sich zugleich die tatsächliche Personalausstattung an den Schulen: Aufgrund des vom Statistischen Landesamt prognostizierten Anstiegs der Schülerinnen und Schüler wäre ein Aufwuchs von ca. 1.500 Stellen erforderlich, um wenigstens den Standard des Jahres 2020 zu halten. Dass die Stellen in der Praxis dann kaum zu besetzen sind, ist kein sinnvolles Argument für eine zu geringe Stellenzahl, schließlich ist die Planung im Haushalt überhaupt die Voraussetzung für Einstellungen! Bereits im aktuellen Schuljahr fehlen außerdem knapp 500 voll arbeitende Lehrer*innen, um den Ergänzungsbereich abzudecken. 

Die Pandemie verstärkt die Notwendigkeit zu fördern und individuell zu unterstützen noch einmal deutlich. Jetzt wäre nicht nur die vollständige Ausreichung des Ergänzungsbereiches erforderlich, sondern sein deutlicher Ausbau. Im Handlungsprogramm und im Koalitionsvertrag wurde auf die Zukunft verwiesen. Jetzt ist es nötig, die Gegenwart in den Blick zu nehmen. In den kommenden zwei Jahren muss mit Hilfe eines gesonderten Programms die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen bezuschusst werden. Zudem benötigen Lehrer*innen und Schulleitungen Zeit für Beratung und Koordination. 

Das im Koalitionsvertrag für Ende 2021 versprochene Modell zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung ist im Haushaltsentwurf leider nicht zu finden. Eine explizite Ausweisung wäre jedoch nötig, um das Modell tatsächlich zeitnah zu entwickeln und umzusetzen. Die weiterhin vorgesehene Schulsozialarbeit, die Praxisberater*innen und die Inklusionsassistenz als Unterstützung und Ergänzung der multiprofessionellen Teams an Schulen begrüßt die GEW Sachsen. Dazu gehört auch das Programm Schulassistenz, welches wir 2016 forderten und dessen Einführung wir begrüßten. Allerdings ist das Programm erneut nicht mit einem eigenen Stellenplan untersetzt. Stattdessen läuft es weiterhin über unbesetzte Stellen der Lehrkräfte. Erneut heißt es also: Assistenzkräfte statt Lehrer*innen.

Während die GEW Sachsen beim vergangenen Doppelhaushalt die Transparenz in vielen Punkten begrüßt hat, gibt es nun wohl eine Abkehr davon: Bisher war das Vertretungslehrerprogramm (Anstieg von 2,5 Mio. Euro in 2011 bis 15,76 Mio. Euro in 2020), Mittel für die Mehrarbeitsvergütung sowie Überstunden, das Leistungsprämienbudget, Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und die Mentorenvergütung getrennt aufgeführt, wodurch eine Bewertung und eine Analyse der Entwicklung in den vergangenen Jahren möglich war. Nun wird all dies in einem Haushaltskapitel zusammengefasst und der Haushalt des Kultusministeriums deutlich intransparenter.

Für Beamt*innen muss der Freistaat  Versorgungsleistungen, insbesondere für Beihilfe und künftige Pensionen erbringen. Zur Vorsorge dafür werden aus dem Landeshaushalt dem sog. Generationenfonds Gelder zugeführt. In Sachsen ist diese Zuführung auf Grund gesetzlicher Vorgaben deutlich höher als in allen anderen Bundesländern. Im Schulbereich verdoppelt sie sich von 121 Mio. Euro im Jahr 2019 auf gut 250 Mio. Euro im Jahr 2022 und erfolgt auch in weiteren Jahren aus dem Haushalt des Kultusministeriums. Insbesondere in Zeiten zurückgehender Steuereinnahmen gerät sie damit in Konkurrenz zur Finanzierung anderer Aufgaben im Bildungsbereich. Dass Beamt*innen ein Anrecht auf Pensionen haben, ist unumstritten. In einer Zeit, in der riesige Kredite zur Haushaltsdeckung aufgenommen werden müssen, ist der Aufbau eines derart hohen Sparguthabens allerdings sehr fragwürdig.

Bei der Evaluation zur Verbeamtung muss sich der Landtag außerdem mit der Wirkung auf die einzelnen Schularten befassen: Insgesamt sind im Haushalt 41 Prozent der Stellen für verbeamtete Lehrkräfte (inkl. Schulleitungen) vorgesehen. Am höchsten ist die Quote im Jahr 2022 am Gymnasium mit 66 Prozent. An Grundschulen liegt sie bei 36 Prozent, an Ober- und Förderschulen jeweils bei 33 Prozent und an Berufsbildenden Schulen bei 28 Prozent.

Finanzen des Wissenschaftsministerium (Einzelplan 12)

Die GEW Sachsen begrüßt die Ausweisung der aus Mitteln des Zukunftsvertrages finanzierten zusätzlicher Stellen ab 2021 bzw. 2022, darunter die Verstetigung der Stellen in der Lehrer*innenbildung aus dem Bildungspaket. Zu Recht wird im Haushaltsentwurf auf das Ziel eines höheren Anteils unbefristeter Beschäftigung verwiesen. Offen ist bisher die Verteilung der zusätzlichen Stellen auf die Hochschulen. Auch hier ist Gelegenheit, auf die Beschäftigungsbedingungen Einfluss zu nehmen. 

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gilt dies auch für die Bereitstellung der Mittel für eine angemessene Vergütung der Lehrbeauftragten und die Definition von Honorarrichtlinien und Mindeststandards gemeinsam mit den Hochschulen. Begrüßt wird durch uns der Einstieg in die vom Wissenschaftsrat geforderte Erhöhung der Zahl der Dozent*innenstellen an der Berufsakademie Sachsen.

Den Studierendenwerken kam und kommt in der Corona-Pandemie eine noch entscheidendere Rolle zu. Mit Geldern aus den Nothilfefonds und der psychosozialen Beratung gaben und geben sie den Studierenden dringend nötige Unterstützung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere in Krisenzeiten, ist ein Aufwuchs der Mittel und die Ermöglichung von Investitionen erforderlich, anstatt der im Haushaltsentwurf vorgesehenen drastischen Kürzung der Zuschüsse. Angesichts deutlich steigender Wohnraummieten nimmt die Bedeutung der Wohnheimplätze zu. Ähnliches gilt für die Mensen. In dieser Situation sind die vorgesehenen Kürzungen nicht nur kontraproduktiv für die Attraktivität der sächsischen Hochschulen und Studienakademien bei der Studierendenwerbung, sie sind unter dem Strich auch wenig sozial.

Die gesamte Stellungnahme zur Anhörung am 25. Januar 2021 von Uschi Kruse zum Doppelhaushalt 2021/22:

Sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 

auch ich bedanke mich dafür, im Namen der GEW zum Entwurf des Haushaltsgesetzes Stellung nehmen zu können. Ich werde mich auf ein paar Kommentare zum Bildungsbereich konzentrieren.

Zwei Hinweise vorab:

  1. Die GEW Sachsen würdigt, dass trotz zurückgehender Steuereinnahmen ein Gesamthaushalt vorliegt, der ohne drastische Einsparungen auskommt. Wir danken allen, die sich dafür stark gemacht haben.  
  2. Die Rückzahlung der aufgenommenen Kredite nach den Vorgaben der Sächsischen Verfassung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2023/24, würde auch im Bildungsbereich mit erheblichen Einschnitten einhergehen. Davor warnen wir ausdrücklich auch mit Blick auf die Kürzungen in den Jahren 2009 bis 2014, deren Wirkungen bis heute andauern und deren Bewältigung den Freistaat große finanzielle Anstrengungen abverlangt hat und abverlangt. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen hat sich sicher durch die Schließung von Bildungseinrichtungen verschärft. Bestanden hat sie bereits davor. Wer diese nicht nur bedauern und beschreiben, sondern ihr entgegenwirken will, muss auch mit Haushaltsplänen gezielt gegensteuern. Der vorliegende Einzelplan 05 ist diesbezüglich allerdings enttäuschend. 

In der frühkindlichen Bildung wären Schritte hin zu einem Personalschlüssel erforderlich gewesen, der Ausfall wegen Krankheit, Fortbildung und Urlaub sowie die Abgeltung von Vor- und Nachbereitungszeiten stärker berücksichtigt. Das gilt insbesondere in den Horten. Mehr Aufmerksamkeit für das einzelne Kind wäre bereits jetzt erforderlich. Wegen der Vorgaben zur Schuldentilgung können wir nicht einmal davon ausgehen, dass die Einlösung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag im Doppelhaushalt 23/24 erfolgen könnte.  

Um so wichtiger ist es bereits in diesem Doppelhaushalt Projekte langfristig sicherzustellen, die Benachteiligungen direkt entgegenwirken. Besonders lege ich Ihnen die Eltern-Kind-Zentren ans Herz, auch die Fortsetzung des Programms KINDER STÄRKEN über 2022 hinaus ist dringend erforderlich. 

Positiv bewerten wir im Kapitel „Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ im Einzelplan 05

  • die Umsetzung der Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher*innen u. Heilerzieher*innen
  • die Finanzierung des Fachkräftemonitorings

sowie die Umsetzung der diversen durch das Gute-Kita-Gesetz finanzierten Verbesserungen.

„Den Hort werden wir noch besser mit der Grundschule verzahnen und gemeinsam mit den Ganztagsangeboten weiterentwickeln.“ Um dieses im Koalitionsvertrag beschriebene Vorhaben umzusetzen, wäre es angemessen, die Hortgebühren abzuschaffen. Wenigstens für die Grundschulen, die sich für eine Rhythmisierung des Schulalltags entschließen, empfehlen wir die Abschaffung der Hortgebühren in einem Modellprojekt. 

Zum Schulbereich

Bereits in unserer Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2019/ 2020 hatten wir die Verstetigung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern positiv bewertet. Diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Es ist gut und richtig, dass die Anzahl der Stellen im Vorbereitungsdienst trotz angespannter Haushaltslage insgesamt unverändert bei 2.050 bleibt. 

Die vorgesehenen Ausbildungskapazitäten machen allerdings auch die Probleme deutlich, vor denen das sächsische Schulsystem weiterhin stehen wird. In jedem der kommenden Jahre wird nicht nur die Schülerzahl an Oberschulen steigen, auch 400 Lehrkräfte werden in dieser Schulart aus dem Dienst ausscheiden. Mit den 277 Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst wird der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften nicht zu decken sein.   

In den kommenden zwei Jahren soll die Lehrerplanstellenzahl in zwei Schritten steigen. 2021 werden 340 zusätzliche Lehrerstellen und 2022 weitere 260 Lehrerstellen ausgebracht, so dass sich die Gesamtstellenzahl auf 31.000 im Jahr 2022 erhöht. Die Lehrerstellensituation wird mit dem vorliegenden Entwurf also verbessert. Die Personalausstattung insgesamt verschlechtert sich allerdings.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen steigt Lt. Prognose des Statistischen Landesamtes von 2020 erheblich. 

Bei annähernd gleicher Verteilung auf öffentliche Schulen und Schulen in Freier Trägerschaft wäre ein Aufwuchs von ca. 1.500 Stellen im öffentlichen Schuldienst erforderlich, um wenigstens die Standards des Jahres 2020 zu halten. Dass es schwer wird, die Stellen zu besetzen (ich wiederhole ich meine Ausführungen von 2016 und 2018) ist übrigens kein sinnvolles ArgumentDas Vorhandensein einer Stelle ist eine notwendige, wenn auch noch nicht hinreichende Gelingensbedingung für eine Einstellung. Sehen Sie sich die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen und den Anstieg der Lehrerstellenzahlen in den einzelnen Schulkapiteln genauer an, sehr geehrte Abgeordnete, er hat mit den Herausforderungen, vor denen die Schularten stehen, wenig zu tun. 

Im aktuellen Schuljahr - darauf sei ausdrücklich hingewiesen- fehlen darüber hinaus knapp 500 Vollzeitäquivalente, um den Ergänzungsbereich abzudecken. 

Natürlich kennen wir alle Aussagen zum Ergänzungsbereich im Handlungsprogramm und im Koalitionsvertrag. Die Vertröstung auf eine Zeit, in der mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen, war bereits 2018 und 2019 nicht überzeugend. Die Pandemie hat die Notwendigkeit zu fördern und zu unterstützen potenziert. Weder aus pädagogischen Gründen noch wegen des dadurch entstehenden zusätzlichen Bedarfes können wir Interesse daran haben, dass Schülerinnen und Schüler in Größenordnungen Klassen freiwillige oder nichtfreiwillig wiederholen.  

Auch um dem entgegenzuwirken wird mindestens in den kommenden zwei Jahren verlässliche Unterstützung über den Unterricht hinaus gebraucht.

Wo es wegen des Lehrermangels nicht möglich ist, den Ergänzungsbereich vollständig zu realisieren und bedarfsgerecht zu erhöhen, muss mit Hilfe eines gesonderten Programmes die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen bezuschusst werden. 

Das im Koalitionsvertrag für Ende 2021 versprochene Modell zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung ist im Einzelplan 05 nicht zu finden. Wir schlagen eine explizite Ausweisung in den entsprechenden Titelgruppen bereits in diesem Doppelhaushalt vor, um diese ab Ende 2021 tatsächlich zu ermöglichen.

Mit der Verstärkung der Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren eine wichtige Antwort auf soziale Fragen in den Schulen gegeben worden. Auch die Anstrengungen Praxisberater/in und Inklusionsassistenz in diesem Haushalt verbindlich ausweisen, haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.

Eine weitere Antwort auf die Frage des Umganges mit den bestehenden Herausforderungen lautet Assistenzkräfte. Die GEW Sachsen hat zur Unterstützung der Schulen seit 2016 unterschiedliche Assistenzkräfte gefordert und die Einführung weiterer Programme begrüßt. Auch größere personelle Kapazitäten für die schulpsychologische Betreuung halten wir für dringend erforderlich. Wir hielten es aber immer für falsch, die zur Entlastung von Lehrkräften und für Kinder geplanten Unterstützungssysteme zulasten der Lehrerpersonalausstattung aufzubauen. Deswegen waren wir froh, dass es im Bildungsstärkungsgesetz Art. 1 Pkt. 6b heißt: „Die Schulaufsichtsbehörde weist den Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Schulassistenten nach Maßgabe der im Haushaltsplan ausgebrachten Stellen zu.” 

Bei der Suche nach diesen Stellen im Haushaltsplan sind wir allerdings nicht fündig geworden. Vielmehr ist in Ziffer 4 des Kapitelvermerks vor allen Schulkapiteln im Entwurf dieses Einzelplanes zu lesen: „Abweichend von den Stellenplänen können für Lehrkräfte vorgesehene Stellen im Umfang von bis zu 329 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2021 bzw. 472 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2022 mit Schulassistenten laufbahnübergreifend besetzt werden. Für Schulpsychologen können bis zu 20 Vollzeitäquivalente in Anspruch genommen werden.“

Also erneut: Assistenzkräfte anstatt. Besonders- das kann man sicher prognostizieren an Oberschulen.

In den vergangenen Doppelhaushalten war den geplanten Mitteln für das Vertretungslehrerprogramm zu entnehmen, inwieweit der schwierigen personellen Situation entgegengewirkt werden sollte. Von 2,5 Mill. € in 2011 waren die Mittel immerhin auf 15,76 Mill € in 2020 angestiegen. Wir hätten die Entwicklung in diesem Doppelhaushalt gern bewertet.  Auch die Kalkulation von Mehrarbeitsvergütungen/Überstunden, das Leistungsprämienbudget für Schulen, Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder die Mentorenvergütung für die Begleitung von Studierenden und Seiteneinsteigern hätten wir gern beurteilt. Die Neuzuordnung der beabsichtigten Ausgaben macht diesen Vergleich allerdings kaum möglich und den EP 05 in dieser Hinsicht deutlich intransparenter.  

Die Zuführung zum Generationenfonds ist allerdings den Schulkapiteln zu entnehmen und vergleichbar. Sie soll sich von knapp 121 Millionen im Jahr 2019 auf gut 250 Millionen im Jahr 2022 verdoppeln. Uns ist durchaus bewusst, vor welchen Problemen Bundesländer stehen, die keine ausreichende Vorsorge getroffen haben und natürlich kennen wir die Vorgaben in unserem Bundesland. Dennoch: Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen das sächsische Schulsystem in den kommenden zwei Jahren stehen wird, sind derartige Rücklagen nicht akzeptabel. Wohlgemerkt: Wir stellen die unangemessene Höhe der Vorsorge in Frage- nicht die Pensionsansprüche selbst. 

In Vorbereitung auf die Evaluation wird sich der Landtag mit der Wirkung der Verbeamtung für die einzelnen Schularten befassen. In den Stellenplänen der Schulkapitel im Einzelplan 05 sind nunmehr insgesamt ca. 41 Prozent aller Stellen für beamtete Lehrkräfte bzw. Schulleitungsmitglieder vorgesehen. Am höchsten ist die Verbeamtungsquote im Jahr 2022 mit ca. 66 Prozent an Gymnasien- in Grundschulen liegt sie bei 36 %, in Oberschulen und Förderschulen bei 33 Prozent und in Berufsbildenden Schulen bei 28 %.

Ich will keineswegs den Eindruck erwecken, dass Beton wichtiger sei als Menschen. Dennoch: Gerade in den letzten Monaten haben wir erlebt, wie wichtig der bauliche Zustand von Bildungseinrichtungen ist. 

Auch wir sehen mit Sorge auf das deutlich zurückgehende finanzielle Engagement des Freistaates beim Kita- und Schulhausbau. Wenn sich in einem sozial schwierigen Wohngebiet fehlendes Personal und Sanierungsstau summieren, geht es am Ende eben immer auch um schlechtere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche.  

Zum Einzelplan 12 (SMWK)

Die GEW Sachsen begrüßt die Ausweisung der aus Mitteln des Zukunftsvertrages finanzierten zusätzlicher Stellen ab 2021 bzw. 2022, darunter die Verstetigung der Stellen in der Lehrer*innenbildung aus dem Bildungspaket. Zu Recht wird im Haushaltsentwurf auf das Ziel eines höheren Anteils unbefristeter Beschäftigung verwiesen. 

Offen ist bisher die Verteilung der zusätzlichen Stellen auf die Hochschulen. Auch hier ist Gelegenheit, auf die Beschäftigungsbedingungen Einfluss zu nehmen. 

Dies gilt auch für die Bereitstellung der Mittel für eine angemessene Vergütung der Lehrbeauftragten und die Definition von Honorarrichtlinien und Mindeststandards gemeinsam mit den Hochschulen wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

Begrüßt wird durch uns der Einstieg in die vom Wissenschaftsrat geforderte Erhöhung der Zahl der Dozent*innenstellen an der Berufsakademie Sachsen. 

Den Studierendenwerken kam und kommt in der Corona-Pandemie eine noch entscheidendere Rolle zu. Mit Geldern aus den Nothilfefonds und der psychosozialen Beratung gaben und geben sie den Studierenden dringend nötige Unterstützung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere in Krisenzeiten, ist ein Aufwuchs der Mittel und die Ermöglichung von Investitionen erforderlich, anstatt der im Haushaltsentwurf vorgesehenen drastischen Kürzung der Zuschüsse. Angesichts deutlich steigender Wohnraummieten nimmt die Bedeutung der Wohnheimplätze zu. Ähnliches gilt für die Mensen. In dieser Situation sind die vorgesehenen Kürzungen nicht nur kontraproduktiv für die Attraktivität der sächsischen Hochschulen und Studienakademien bei der Studierendenwerbung, sie sind unter dem Strich auch wenig sozial.

Wir hoffen, dass mit dem einen oder anderen Änderungsvorschlag Verbesserungen erreicht werden können und stehen für Rückfragen zur Verfügung. 

 

Uschi Kruse am 25. Januar 2021

(Es gilt das gesprochene Wort)