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Chronologie eines Union-Busting-Versuchs

Sozialwerk Leipzig: „Mit mir als Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat!“

Äußern Arbeiternehmer*innen den Wunsch nach einem Betriebsrat, löst dies nur bei den wenigsten Arbeitgeber*innen Begeisterung aus. Betriebsratsgründungen kosten Geld, Zeit und nicht selten sind bestehende Unstimmigkeiten zwischen Belegschaft und Arbeitergeberseite der Auslöser nach einem solchen Wunsch. Nahezu unglaublich ist jedoch, dass eine Betriebsratsgründung in der Kündigung sämtlicher Mitarbeiter*innen mündet – leider habe ich genau das mit der Sozialwerk Leipzig gGmbH in diesem Jahr erlebt. Die traurige Chronologie mit immerhin gutem Ende.

Anfang November letzten Jahres treten mehrere Kolleg*innen an mich heran, mit der Bitte sie bei der Betriebsratswahl in ihrem Betrieb, der Sozialwerk Leipzig gGmbH, zu unterstützen. Sie hätten bereits vor vier Jahren einen ersten Versuch unternommen, der ebenfalls von der GEW begleitet wurden sei. Dieser sei damals daran gescheitert, dass das Sozialwerk in Reaktion auf den Gründungsversuch in einzelne Klein(st)betriebe aufgespalten wurde. Somit musste die laufende Wahl abgebrochen werden, denn es hätte in jedem neuen Betrieb eine eigene Wahl stattfinden müssen. Zudem hätten die dann gewählten Kleinst-Betriebsräte deutlich weniger Rechte gehabt, da diese u. a. von der Betriebsgröße abhängen. An der Stelle sei damals den Kolleg*innen „einfach die Luft ausgegangen“. Nun habe der Träger die einzelnen Betriebe aber wieder geeint, weshalb man einen neuen Versuch unternehmen wolle. Die Arbeitgeberseite wurde bereits schriftlich informiert.

Die Arbeitgeberseite besteht zunächst aus der Regionalleitung in Leipzig, dem Geschäftsführer in Halberstadt und dem Trägerverein des Internationalen Bildungs- und Sozialwerks (kurz: Int BW). Seitens des Int BW ist Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Schnatmann, der Schwiegervater des Halberstädter Geschäftsführers, unser Gesprächspartner. Ich versuche die rote Warnleuchte in meinem Kopf zu ignorieren – es soll schon die tollsten Zufälle gegeben haben und Vorurteile sind wenig hilfreich für den weiteren Diskurs. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich noch keinen Grund, mich über die Arbeitgeberseite zu ärgern. Vielmehr hat die Geschäftsführung erst einmal konstruktiv auf das Anliegen der Kolleg*innen reagiert. Sie lädt die Arbeitnehmer*innen zu Gesprächen mit der Regionalleitung ein, um zu eruieren, weshalb der Wunsch nach einem Betriebsrat entstanden sei und ob eine weitere Stärkung der bestehenden Mitarbeitervertretung (MAV) alternativ in Betracht käme.

Damit die Kolleg*innen eine fundierte Entscheidung zwischen gestärkter MAV und Betriebsrat treffen können, veranstalte ich einen Austausch für alle interessierten Arbeitnehmer*innen des Sozialwerks zu Vor- und Nachteilen sowohl einer MAV als auch eines Betriebsrates und erläutere, wie eine Betriebsratswahl ablaufen würde. Die Versammlung findet in der Leipziger Geschäftsstelle in der GEW statt. Die Kolleg*innen befürchten bei einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Sozialwerks persönliche Konsequenzen, wenn sie sich offen für einen Betriebsrat interessieren. Diese Bedenken sind nicht unbegründet. Bereits beim ersten Versuch habe die Regionalleitung im geparkten Auto vor der Leipziger GEW Geschäftsstelle mit dem Fernglas beobachtet, welche Arbeiternehmer*innen das Gebäude zu einer Wahlveranstaltung betreten. Im Nachgang zur Informationsveranstaltung aber auch zu den Gesprächen mit dem Arbeitgeber entscheiden sich die Kolleg*innen für die Gründung eines Betriebsrates mit gesetzlich festgelegten Rechten und Pflichten. Zudem erbitten sie vom Arbeitgeber die Zustimmung zum sog. „verkürztem Wahlverfahren“.Die Vorteile bestehen in deutlich verkürzten Fristen (eine reguläre BR-Wahl dauert rund 12 Wochen) sowie geringeren Kosten. Der Arbeitgeber muss diesem Verfahren jedoch explizit zustimmen.

An dieser Stelle bricht die Gegenseite jegliche Kommunikation ab und reagiert weder auf E-Mails noch auf Anschreiben. Daher sind wir gezwungen zum normalen Wahlverfahren zu wechseln. Es wird deutlich, dass sich die Betriebsratswahl noch bis Anfang Mai hinziehen wird. Obwohl die Mitarbeiter*innen des Sozialwerks befürchten, dass längere Fristen bedeuten, dass die Arbeitgeberseite mehr Zeit hat, die Wahl doch noch zu verhindern, stehen sie zu ihrem Entschluss und wählen in einer Betriebsversammlung (wieder in der GEW) einstimmig den Wahlvorstand. Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet und der dreiköpfige Wahlvorstand beginnt in enger Zusammenarbeit mit mir als Gewerkschaftsvertreterin die Wahl vorzubereiten und durchzuführen.

Zeitstrahl Betriebsratsgründung

Massive Einschüchterungsversuche

Leider ignoriert die Arbeitgeberseite auch den Wahlvorstand vollständig, sodass dieser im Februar vor Gericht zieht, um die für die Vorbereitung der Wahl notwendigen Daten zu erhalten. Die Arbeitgeberseite wird während der Verhandlung von Herrn Schnatmanns Sohn, dem Rechtsanwalt Michael Schnatmann, vertreten. Erneut stößt mir die Verquickung zwischen familiären und betrieblichen Strukturen auf. Zudem erlebe ich Herrn Schnatmann Senior zum ersten Mal persönlich. Die im Laufe der Verhandlung zunehmend nervöser werdenden Blicke seines Sohnes in seine Richtung festigen bei mir den Eindruck eines autoritären Patriarchen, der einzig die eigene Meinung gelten lässt. Der junge Jurist verfolgt während der Verhandlung scheinbar die Strategie sich dumm zu stellen: Man habe von der Betriebsratswahl nichts gewusst und auch sämtliche Schreiben seien nicht zugegangen. Dieser Argumentation begegnet der Richter mehr als ungläubig und man einigt sich auf einen Vergleich, der vorsieht, dass dem Wahlvorstand die benötigten Daten innerhalb von 14 Tagen ausgehändigt werden. Die Unterlagen gehen trotzdem nicht ein, der Wahlvorstand schiebt eine Eilklage nach. Die Kanzlei Schnatmann & Coll wendet sich daraufhin „überrascht“ an unseren Juristen, Herrn RA Thomas Neie – selbstverständlich seien die Unterlagen übergegeben worden und man sende sie in Kopie gerne noch einmal per E-Mail. Da dem Wahlvorstand trotz dieser Zusicherung zu keinem Zeitpunkt Unterlagen zugehen, entscheiden wir uns mit den Daten zu arbeiten, die Herr Neie per E-Mail erhalten hat.

Zeitgleich wird einer der Initiatorinnen der Betriebsratswahl die Kündigung ausgesprochen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die gesetzliche Grundlage für die Betriebsratsarbeit, stellt jedoch den Gründungsvorgang wie auch die beteiligten Personen unter besonderen (Kündigungs-)Schutz. Grund der Kündigung, wird ihr auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, sei das verspätete Einreichen von Krankenscheinen. Die genaue Anzahl der fehlenden Krankenscheine kann nicht benannt werden. Auch eine Abmahnung hat sie im Vorfeld nicht erhalten, man kündigt ihr direkt. Als unser Mitglied erhebt sie über den Rechtsschutz der GEW eine Kündigungsschutzklage. Andere Mitarbeiter*innen beim Sozialwerk sind beunruhigt. Kündigungen, zumindest im großen Stil, halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Es herrscht massiver Fachkräftemangel, engagierte pädagogische Fachkräfte werden händeringend gesucht. Massenkündigungen wären aus meiner Sicht rein betriebswirtschaftlich gesehen kaum nachvollziehbar.

Ich liege falsch: Bereits Ende Februar lässt der Arbeitgeber die Muskeln spielen. Es werden Probezeitkündigungen ausgesprochen, befristete Arbeitsverträge nicht verlängert. Drei Wochen später folgt die betriebsbedingte Kündigung aller Arbeitnehmer*innen der Autismusambulanz. Sowohl der Großteil der Initiatoren der Betriebsratswahl als auch des Wahlvorstandes sind in der Autismusambulanz tätig. Die Betroffenen sind fassungslos. Wir unterstützen die Kolleg*innen so gut es geht und organisieren eine Info-Veranstaltung, in der alle Fragen mit dem Juristen Herrn RA Neie erörtert werden können. In der Konsequenz regnet es Kündigungsschutzklagen.

Zum jetzigen Zeitpunkt schockt mich nichts mehr, ich traue der Gegenseite inzwischen alles zu. Dieser Eindruck festigt sich, als eine Kollegin von der Verhandlung ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erzählt. Die Gegenseite habe gedroht, dass man auch anders könne, wenn die Betroffenen über die lange Kündigungsfrist nicht dankbar seien. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Dankbar? Über eine Kündigung? Zudem mit einer Frist, die die gesetzlichen Vorgaben in vielen Fällen unterschreitet?

Möglicherweise schien die Geschäftsführung nun zu denken, damit seien die Mitarbeiter*innen genügend verunsichert und das Thema Betriebsrat wieder einmal erledigt. Der April verläuft eher ruhig. Dann überschlagen sich die Ereignisse im Mai: Eine Woche vor dem Wahltag weist die Regionalleitung die Einrichtungsleiter*innen sehr rüde mündlich an, umgehend sämtliche (gesetzlich vorgeschriebenen) Bekanntmachungen zur Betriebsratswahl zu entfernen. Alle Aushänge seien künftig im Vorab bei Herrn Schnatmann schriftlich anzumelden und nur nach seiner ausdrücklichen Zustimmung auszuhängen. Während solche Dienstanweisungen über den Umgang mit Aushangen prinzipiell möglich sind, gilt dies nicht für Informationen zur Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand ist vielmehr sogar gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen betriebsöffentlich auszuhängen. Mehrere Leiter*innen melden sich daraufhin bei mir. Ich erkläre, dass das Abnehmen eine Behinderung der Betriebsratswahl darstellt, die mit rechtlichen Sanktionen nach §119 BetrVG geahndet werden kann – der Arbeitgeber sie also mündlich zu rechtswidrigem Verhalten auffordert. Ich bitte die Kolleg*innen nur zu handeln, sofern sie eine schriftliche Dienstanweisung erhalten, um sich selbst zu schützen und rechtlich abzusichern. Dennoch lassen sich zwei der fünf Leiter*innen zunächst einschüchtern und kommen der Anweisung nach.

Obwohl der Arbeitgeber uns an jeder Stelle des Weges bekämpft hat und uns nicht nur Steine sondern Felsbrocken in den Weg gelegt hat, trotz sämtlicher Einschüchterungsversuche findet die Wahl schließlich ordnungsgemäß statt. Die Wahlbeteiligung liegt bei 83 Prozent - ein Wert, der, wie ich finde, bei dieser Vorgeschichte deutlich für den Mut und die Entschlossenheit der Kolleg*innen spricht.

Massenkündigung

Am Tag vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses dann der Super-GAU: Sämtlichen Mitarbeiter*innen aller fünf Einrichtungen (neben der Autismusambulanz betrifft dies drei Kindertageseinrichtungen und eine Einrichtung der Kindertagespflege) wird die Kündigung nunmehr schon zum 31.07.2018 aus „wirtschaftlichen Gründen“ ausgesprochen. Man wolle das Sozialwerk zu diesem Termin auflösen. Herr Schnatmann setzt sich als Liquidator ein, zuvor war er bereits anstelle seines Schwiegersohns wiederholt als „höchste Entscheidungsinstanz“ für die Sozialwerk gGmbH im Rahmen der Betriebsratswahl aufgetreten.

Statt wie üblich die Kündigungen per Post zu versenden, lauert die Regionalleitung den Empfänger*innen persönlich während der Arbeit auf und bedrängt sie, den Empfang der Kündigung zu quittieren. Sofern sie den Empfang nicht quittieren würden, händige man ihnen das Kündigungsschreiben auch nicht aus, dann hätten die Betroffenen „eben nichts für den Anwalt“ (für eine etwaige Kündigungsschutzklage). Die Arbeitgeberseite scheint es sehr eilig zu haben, die Kündigungen noch an diesem Tag zuzustellen. Neben den Kündigungen selbst, hinterlässt eine solche Vorgehensweise ein starkes „Geschmäckle“:

Kündigungen bedürfen, um rechtswirksam zu sein, der Schriftform und müssen dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen sein. Die Drohung der Regionalleitung ist damit völlig absurd. Mir drängt sich der Eindruck auf, man wolle vielmehr die juristische Unkenntnis der Arbeitnehmer*innen ausnutzen, um Druck aufzubauen und die Kündigungennoch „rechtzeitig“ vor Abschluss der Betriebsratswahl zuzustellen. Denn hätte es zu diesem Zeitpunkt bereits einen Betriebsrat gegeben, hätte er über umfangreiche Informationsrechte (etwa Einblick in wirtschaftlichen Angelegenheiten) und Mitbestimmungsrechte (z. B. bei Kündigungen) verfügt. In dieser Form hätte es die Kündigungen, mit vielfach rechtswidrigen, deutlich zu kurzen Kündigungsfristen, dann sicherlich nicht gegeben. Warum das Sozialwerk plötzlich innerhalb kürzester Zeit liquidiert werden muss oder wie es genau weitergeht, erfahren die Kolleg*innen nicht. Stattdessen kocht die Gerüchteküche über. Herr Schnatmann wolle vor allem die lukrativen Immobilien in der Südvorstadt (Autismusambulanz) und in Connewitz (Kita Biedermannstraße) veräußern, die in den letzten Jahren deutlich im Wert gestiegen sind. Der Verbleib der Einrichtungen und damit auch der betreuten Personen sei für ihn nachrangig – vom Wohl der Arbeitnehmer*innen einmal ganz abgesehen.

Parallel dazu eskalieren Teambesprechungen. In der Autismusambulanz werden Mitarbeiter*innen vor versammelter Mannschaft angegriffen und beschimpft. Die Initiatoren der Wahl und der Wahlvorstand müssen sich anhören, sieseien „Bombenleger“. Aufgrund ihrer Bemühungen für eine Wahl – einem Interesse einiger weniger – würde jetzt die gesamte gGmbH geschlossen werden. Dass der Wahlvorstand gesetzlich verpflichtet ist, die Wahl durchzuführen und sie nur dann abbrechen darf, wenn sich keine Kandidat*innen finden, wird völlig verkannt. Auch zeigt die Wahlbeteiligung, dass es sich bei der Betriebsratsgründung keineswegs nur um das Interesse einer kleinen Minderheit unter den Beschäftigten handelt.

So nicht, Herr Schnatmann! Sie trauen sich noch, ihr Unternehmen tatsächlich Sozialwerk zu nennen?

Die Anfrage der GEW mit der dringenden Bitte um einen Gesprächstermin lässt Herr Schnatmann über die Kanzlei seines Sohnes beantworten: Er sehe nicht die geringste Veranlassung mit der GEW in den Diskurs zu treten. Die Antwort überrascht niemanden. Ich werde trotzdem tätig. GEW und ver.di sind sich einig, ein solches Vorgehen ist unglaublich und völlig inakzeptabel. Neben der erneuten Prüfung von Kündigungsschutzklagen fordert die GEW das Sozialwerk daher zu Sozialtarifverhandlungen auf, um zumindest den Betriebsübergang oder die -schließung noch sozialverträglich zu gestalten. Auch die Kolleg*innen sind kämpferisch gestimmt und wollen geeint durch die Erlebnisse nicht kleinbeigeben. Während sie kaum an der Institution Sozialwerk hingen und sicher schnell eine neue Stelle finden würden, möchten sie die Kinder und betreuten Personen „nicht im Stich lassen“. So nimmt u. a. der Betriebsrat seine Tätigkeit auf und fordert seine Beteiligung ein, wird jedoch weiterhin blockiert. Jeder noch so kleine Schritt muss juristisch durchgesetzt werden. Der Arbeitgeber verfolgt seine bisherigen Strategien: Sich unwissend stellen, gar nicht reagieren oder die Rechtmäßigkeit rechtskonformer Handlungen in Frage stellen, um so Zeit zu schinden.

Daher bemühen wir uns u.a. mit den übrigen Akteuren in Kontakt zu kommen. Wir tauschen uns mit der Stadt Leipzig aus, die ebenfalls völlig unvorbereitet von dieser Entwicklung getroffen wurde, und mit an der Übernahme interessierten Trägern. In enger Zusammenarbeit mit den frisch gewählten Betriebsrät*innen wird erneut eine Betriebsversammlung in der GEW einberufen. Zu dieser erscheint u. a. ein Vertreter der bundesweit tätigen Geschäftsführung des Trägers Fröbel aus Berlin (zu diesem Zeitpunkt der wahrscheinlichste Kandidat für eine Übernahme) und Vertreter*innen des Fröbel-Betriebsrates in Leipzig. Auf diese Weise können die Kolleg*innen zumindest ihre Fragen klären, sich zu Übernahmekonditionen informieren und auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung über die eigene berufliche Zukunft treffen. Daneben organisieren die Mitarbeiter*innen der Autismusambulanz eigeninitiativ den Austausch mit dem Träger Berufsbildungswerk Leipzig (BBW) zu möglichen Anstellungskonditionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Sozialwerk.

Schock für Eltern und Betreute

Neben den dramatischen Folgen für die Beschäftigten fallen auch Eltern und Betreute im Mai „aus allen Wolken“. Was passiert mit den laufenden Betreuungsverträgen? Wie sollen die Eltern in der kurzen Zeit einen neuen Betreuungsplatz finden, wo es ohnehin schon viel zu wenige in Leipzig gibt? Wie werden die Kinder mit einem abrupten Wechsel ihrer Bezugsperson zurecht kommen? Wie sensibel ist ein Ortswechsel gerade für die in der Autismusambulanz Betreuten? Eine Mutter berichtet beispielsweise, wie froh sie war, endlich einen Betreuungsplatz in der Autismusambulanz für ihren Sohn erhalten zu haben. Sie ist selbstständig tätig und konnte in der Vergangenheit ihren Beruf zeitweise nicht ausüben, weil keine geeignete Betreuung zur Verfügung stand. Sie befürchtet nun erneut, ihre Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen. Andere Elternvertreter berichten enttäuscht und wütend von negativen Erfahrungen und Auseinandersetzungen mit der Leitung des Sozialwerks, die es schon in der Vergangenheit gegeben habe. Die empörten Eltern vernetzen sich schließlich untereinander, solidarisieren sich mit den Betreuer*innen ihrer Kinder und engagieren sich öffentlich gegen die Betriebsschließung.

Eltern und GEW geben Interviews für Printmedien, Radio und Fernsehen. Das mediale Interesse ist groß, neben den lokalen Medien wie der LVZ oder dem Leipziger Kreuzer, berichtet auch der MDR in Funk und Fernsehen überregional und RTL-Reporter interessieren sich für einen bundesweite Berichterstattung.

Betriebsübergang

Die Empörung der Medien und das Engagement der Eltern führen schließlich zu einem gewissen Einlenken, wennnicht zur Einsicht. Mir wird berichtet, Herr Schnatmann habe ausgeführt, er wolle sich „auf Leipzigs Straßen schließlich noch blicken lassen können“. Diese Aussage wäre das einzige „Quasi-Schuldeingeständnis“ der Arbeitgeberseite. Offenkundig ist man sich doch bewusst, dass diese Vorgehensweise absolut rücksichtslos ist. Unrechts- und Schuldbewusst äußern sich jedoch zu keiner Zeit gegenüber den Beschäftigten oder Eltern. Egoismus statt ehrlichem Bedauern. Schließlich erklärt Herr Schnatmann in seiner Funktion als Liquidator gegenüber der Stadt Anfang Juli, man habe sich mit den Interessenten Fröbel und BBW auf einen Betriebsübergang zum 01.08.2018 geeinigt. Sowohl die Immobilien als auch sämtliche Arbeitnehmer*innen gehen auf die neuen Träger über. Ich erlaube mir, euch an dieser Stelle mit den ermüdenden Details der vorausgegangen Absprachen und Verhandlungen zu verschonen. Es sei jedoch bemerkt, dass sie für alle Beteiligten nervenaufreibend waren – einerseits wegen des massiven Zeitdrucks und andererseits weil uns das Sozialwerk mehrfach mit neuen Fakten überrascht hat.

Insgesamt bin ich dennoch erleichtert: Die Konditionen für die Übernahme, die beide Träger bieten, sind gut. Zudem haben wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sehr gute Erfahrungen mit Fröbel gemacht, beispielsweise im Zuge der erfolgreichen Aushandlung eines Haustarifvertrages für alle Fröbel Mitarbeiter*innen. Auf Bezirksebene unterstützen wir zudem den Fröbel-Betriebsrat, den ich als sehr engagiert und aktiv erlebe. Mit dem BBW wiederum hat die Stadt Leipzig sehr gute Erfahrungen gemacht. Zudem hat sich das BBW bereits während der laufenden Verhandlungen mit dem Liquidator sehr um die potentiellen neuen Arbeitnehmer*innen bemüht und versucht sie bestmöglich aufzuklären. Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate ist es schön zu sehen, dass es auch Arbeitgeber gibt, die ihren Auftrag und ihre Arbeitnehmer*innen ernst nehmen.

Unterm Strich empfinde ich es trotzdem als frustrierend, dass Herr Schnatmann mit einer derartigen Vorgehensweise aus seiner Sicht erfolgreich war: Keinen Betriebsrat unter seiner Führung und vermutlich ein guter Schnitt bei der Liquidierung des Unternehmens. Ich hoffe, man wird nicht zuletzt bei der Stadt Leipzig seine Lehre für die Zukunft ziehen und bei der Trägerauswahl und Vertragsgestaltung genau hinsehen. Und arbeitssuchenden pädagogischen Fachkräften empfehle ich: „Augen auf bei der Arbeitgeberwahl“! Informieren Sie sich im Vorab bei Ihrer Gewerkschaft, in den Medien und, sofern möglich, bei aktuellen oder ehemaligen Mitarbeiter*innen über den Betrieb, bei dem Sie sich bewerben wollen. Prüfen Sie, ob es bereits einen Betriebsrat gibt.

Abschließend hoffe und wünsche ich, dass nun für die Kolleg*innen, die Eltern und die Betreuten nach den aufreibenden Wochen und Monaten endlich Ruhe einkehrt. An dieser Stelle möchte ich allen ehemaligen Mitarbeiter*innen des Sozialwerks meinen höchsten Respekt aussprechen. Sie haben sich bis zum Schluss solidarisch, kämpferisch und entschlossen gezeigt und konsequent für ihre verfassungsmäßig garantierten Recht eingesetzt, anstatt sich dem rücksichtslosem Vorgehen und massiven Druck der Arbeitgeberseite zu beugen:

Danke, ihr seid eine Inspiration für meine Arbeit!

Kontakt
Susanne Richter
Gewerkschaftssekretärin BV Leipzig
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