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Info der Landesrechtsschutzstelle

Regelungen für das Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Der Bundestag hat am 18.02.2022 beschlossen, die bestehenden Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen erneut zu verlängern. Diesmal bis zum 30. Juni 2022.