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Mitgliedschaft

Rechtsschutz in der Rente lohnt sich!

Bevor Sie in den verdienten Ruhestand gehen, beraten wir Sie auch in Bezug auf die zu erwartende Rentenhöhe und überprüfen auch den bereits vorhandenen Rentenbescheid. Auch alle Fragen in Bezug auf eine eventuelle Erwerbsminderungsrente vor dem Eintritt in die Altersrente beantworten wir.

In unserem Rechtsschutz sind ebenfalls alle Kranken- und Pflegeversicherungsrechtlichen Angelegenheiten umfasst.

Mit Beginn des Ruhestandes entstehen einige Probleme erst, andere verstärken sich. Stichpunktartig und beispielhaft sei genannt:

Es gibt Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die

  • Gewährung von Beihilfe oder
  • die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen,
  • Auseinandersetzungen über Versorgungs- oder Rentenansprüche (z.B. die Rückforderung bereits geleisteter Pensionsbezüge, weil die Behörde fehlerhaft berechnet hat),
  • die Anerkennung eines Schwerbehindertengrades oder
  • es stellen sich Fragen rund um die Versorgung, z.B. wie sich diese verändert, wenn der Partner verstirbt, ob Nebentätigkeiten ausgeübt werden dürfen und in welchem Umfang oder welche Einnahmen sich ggf. pensionsmindernd auswirken.

Die GEW berät in all diesen Fragen, führt Berechnungen durch und hilft ggf. durch die Gewährung von Rechtsschutz. Bei Tod des Mitgliedes bleibt der Rechtsschutz für Angehörige in Versorgungs- und Sozialversicherungsfragen übrigens beitragsfrei erhalten.

 

Abgesehen davon ist es sinnvoll, auch weiterhin politisch „am Ball“ zu bleiben, denn auch Seniorinnen und Senioren in der GEW können aktiv die GEW mitgestalten (z.B. als ehrenamtlich Tätige in den Kreis- oder Bezirksverbänden und/oder der Fachgruppe Seniorinnen und Senioren) und dazu beitragen, dass bildungspolitische Reformen umgesetzt,  bestehende Regelungen, z.B. die der wohlverdienten Altersversorgung, erhalten bleiben, kurzum die Interessen der Seniorinnen und Senioren berücksichtigt werden.

 

Mit Hilfe unserer Publikationen, wie der Mitgliederzeitschrift, der nur für Mitglieder abrufbaren Informationen auf unserer Homepage, der Informationen der Kreis- und Ortsverbände, unserer Broschüren, bleiben auch diejenigen auf dem aktuellen politischen und rechtlichen Stand, die nicht mehr im aktiven Dienst sind und unterstützen zudem die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft.

 

Selbstverständlich zahlen Pensionärinnen und Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner ihren Ruhestandsbezügen angepasste Mitgliedsbeiträge – bei vollen Leistungen!

 

Also: Bleiben Sie auch im Ruhestand Mitglied! Es lohnt sich!