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Neuregelung für Bezahlung von Mehrarbeit

GEW fordert höhere und einheitliche Vergütungssätze für Überstunden für alle Lehrkräfte

Am 21. Juni 2017 hat der Sächsische Landtag das Beamtengesetz geändert und damit eine Neuregelung zur Mehrarbeit für Lehrkräfte auf den Weg gebracht. Danach hat das Finanzministerium seine Pläne zur Höhe der Überstundenvergütung vorgelegt und das Kultusministerium beabsichtigt in diesen Tagen, die Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Mehrarbeitsunterrichtsstunden zu ändern.

In den Ferien hat sich die GEW Sachsen umfassend zu beiden Regelungen geäußert:

·      Die Vergütungssätze für Überstunden sind für alle Lehrkräfte und Schularten einheitlich zu gestalten und deutlich anzuheben. 

·      Dass Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grundschulen bzw. Fachlehrer abgehängt bleiben sollen, ist völlig inakzeptabel. Das gilt für Grundschulen insbesondere auch deshalb, weil sich die Vergütung nicht nach dem Einsatz, sondern nach dem erworbenen Lehramt der/des Vertretenden richten soll. Auch bei anderen Lehrkräften, die keinem Lehramt zuzuordnen sind, besteht die Gefahr, dass ihnen Mehrarbeit schlechter vergütet wird und sich damit bestehende Ungerechtigkeiten potenzieren. 

·      Mehrarbeit als Ersatz für nicht eingestellte Lehrkräfte ist auszuschließen. Für den Fall, dass mit ausdrücklicher Zustimmung der/des  Beschäftigten Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum geleistet wird, sind die Überstunden im Dienstplan auszuweisen, so dass auch in der unterrichtsfreien Zeit eine entsprechende Vergütung erfolgt und die Überstundenvergütung bei der Jahressonderzahlung und im Krankheitsfall berücksichtigt wird.

·      Es sind zwingend Regelungen zu treffen, die es Lehrkräften ermöglichen, Überstunden abzulehnen (z.B. wegen Schwangerschaft, akuter gesundheitlicher Einschränkungen, der Pflege von Angehörigen, eines Kindes unter 18 Jahren oder wegen aktuell erhöhter dienstlicher Verpflichtungen).

·      Die maximal möglichen Überstunden in der Woche/im Monat sind durch das SMK festzulegen. eine Überschreitung ist auszuschließen.

Weil unsere Stellungnahmen zunehmend von anderen Lehrerorganisationen kopiert werden, ist das ausführliche Schreiben nicht auf unserer Internetseite zu finden. Es wird auf Anfrage gern zugesandt.

Die Überstundenvergütung beträgt derzeit nach § 18 SächsEMAVO:

Lehrkräfte mit dem Lehramt für OS, FS, Gymnasien, Berufsbildende Schulen: 30,27 € 
Lehrkräfte mit dem Lehramt für GS (wie bisher): 21,82 € 
Fachlehrer (wie bisher): 17,62 €