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Der Herausforderung „Fachkräftebedarf“ begegnen

Die GEW Sachsen fordert das Landesparlament und die Sächsische Staatsregierung auf,
geeignete Maßnahmen einzuleiten, um dem Fachkräftemangel im Bereich der frühkindlichen
Bildung zu begegnen. Die GEW Sachsen spricht sich dafür aus:

1. Personelle Ressourcen zu nutzen und auszubauen u.a. durch:

  • gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, die geeignet sind, krankheitsbedingte Ausfälle von Beschäftigten deutlich zu reduzieren,
  • die Schaffung familienfreundlicher Arbeits- und Ausbildungsbedingungen,
  • alternsgerechte Arbeitsbedingungen, die es zum Beispiel durch zeitliche Ermäßigungen ermöglichen, dass weniger Beschäftigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Beruf ausscheiden,
  • die Möglichkeit für Teilzeitbeschäftigte ihren Beschäftigungsumfang dauerhaft zu erhöhen,
  • die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, insbesondere an staatlichen Schulen,
  • die Einführung von unterjährigen bzw. zeitversetzten Ausbildungsbeginnen,
  • die Registrierung der Weiterbildungsangebote zugelassener Fachschulen/Fachakademien und Berufsschulen in der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit,
  • vollschulische Ausbildung in Vollzeit und Teilzeit ermöglichen,
  • berufsbegleitende Ausbildung verbessern.

2. Zugangsmöglichkeiten zu verbreitern u.a. durch:

  • die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen,
  • die Anrechnung bereits erworbener  Abschlüsse/Kompetenzen auf die Ausbildungszeit,
  • den weiteren Ausbau der Anerkennung berufsfeldnaher Qualifikationen,
  • die Schaffung von Angeboten zur Anpassungsqualifizierung für Personen mit verwertbaren Vorbildungen einschließlich im Ausland erworbener Qualifikationen anhand individueller Bildungspläne ohne Anrechnung von Quer- bzw. Seiteneinstieg auf den Personalschlüssel,
  • das Zulassen von Wechselmöglichkeiten während der Ausbildung/ des Studiums,
  • den Ausbau bzw. die Schaffung von Ausbildungswegen für Personen mit höherer Lebens- und Berufserfahrung, insbesondere unter Beachtung der finanziellen Realisierbarkeit sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit.

3. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten auszubauen u.a. durch:

  • die Erweiterung der berufsbegleitenden und trägerseitig vollfinanzierten Möglichkeiten von Anpassungs- und Zusatzqualifizierungen u.a. der Heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ).

Beschluss GT/2019/24 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik