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Länder-Tarifrunde 2023

Mit Fahrrad-Leasing oder SMF-Zuschuss zum Dienstrad bzw. Jobrad?

In den letzten Monaten gab es rund um Fahrradnutzung und -kauf viele verschiedene Diskussionen und Entwicklungen.

Dabei ist zwischen zwei komplett verschiedenen Sachverhalten zu unterscheiden:

  1. Tarifabschluss im Länderbereich (TV-L) vom 9. Dezember 2023 (analog TVöD-Tarifabschluss bei Bund und Kommunen von 2020) und
  2. Änderung der sächsischen „VwV Vorschüsse“ vom 8. Dezember 2023

 

Zu 1. - Der Tarifabschluss

Hier wurde für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) der komplett neue Paragraph § 19b „Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing“ vereinbart. Zum gleichen Thema wurde beim Tarifabschluss für die Beschäftigen von Bund und Kommunen (TVöD) im Jahr 2020 ein gesonderter Tarifvertrag (TV Fahrradleasing) geschlossen, der im Wesentlichen inhaltsgleich mit der neuen TV-L-Regelung ist. Dabei geht es um den Anspruch der Tarifbeschäftigten, dass sie unter bestimmten Bedingungen einen Teil ihres Gehalts durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads nutzen können.

Dabei bedient der oder die Beschäftigte die monatlichen Leasingraten aus dem Bruttolohn. Durch diese sog. Entgeltumwandlung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt um diesen Betrag, wodurch Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in geringere Steuern sowie geringere Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie ggf. Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings vermindern sich entsprechend die Ansprüche auf Rente (sowie auch Arbeitslosen- und Krankengeld).

Die Ersparnis auf Seiten der Arbeitnehmer*innen ist deutlich geringer als es die Verluste der Solidargemeinschaft an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind. Denn einen erheblichen Teil davon streichen die Leasingfirmen ein. Und für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (z.B. als Teilzeitbeschäftigte) oder mit einer günstigeren Steuerklasse fällt die Steuerersparnis deutlich geringer aus, während die Kosten für das Dienstradleasing immer gleich sind.

Die DGB-Gewerkschaften sehen die Umwandlung von tariflich erkämpftem Entgelt für Zwecke jenseits der Altersvorsorge daher grundsätzlich kritisch. Hinzu kommt, dass hier private Firmen auf Kosten der Solidargemeinschaft Profit machen.

Zu den eingangs erwähnten „bestimmten Bedingungen“ gehört u.a., dass sich die Beschäftigten nicht in der Probezeit oder einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden dürfen. Außerdem muss sich der Fahrradpreis im Bereich von 750 € bis 7000 € bewegen. Und der Anspruch besteht nur dann, wenn auch Beamt*innen diese Möglichkeit eingeräumt wird, was bei uns in Sachsen noch die Änderung des § 2 Absatz 5 im Sächsischen Besoldungsgesetz erfordert.

 

Zu 2. - Die Verwaltungsvorschrift „Vorschüsse“ für Landesbeschäftigte

Diese sächsische VwV gibt es schon seit langem – allerdings wurde diese am Vortag des Tarifabschlusses um einen Punkt 8 „Vorschüsse für den Kauf eines Fahrrads“ ergänzt.

Hier geht es um die Möglichkeit, für den Kauf eines neuen, neuwertigen oder gebrauchten Fahrrades einen zinslosen Vorschuss von maximal 2600 € erhalten zu können. Dessen Tilgung muss dann in höchstens 42 Monatsraten von mindestens 25 € erfolgen.

Dessen Gewährung, die nach dem Einreichen des Kaufbelegs erfolgt, hängt natürlich ebenfalls von einigen Rahmenbedingungen ab. Eine davon ist, dass man sich als Antragsteller*in entweder in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit befindet oder Beamt*in auf Lebenszeit sein muss.

Beim Ausfüllen der entsprechenden Anlage zur Beantragung sollte man sich im Übrigen nicht von deren 6-seitiger Länge abschrecken lassen. Denn beim Lesen wird schnell klar, dass die Hälfte davon auf die Antragsgründe entfällt, die für den Punkt „Fahrradkauf“ ganz schnell zu bewältigen sind. (Und vielleicht gelingt es im Zuge der Digitalisierung auch recht zügig, diesen Antrag als zu bearbeitendes PDF-Dokument zur Verfügung zu stellen.)

Bei der Nutzung dieses Angebots kommt es demzufolge nicht zu einer Verminderung der Rentenansprüche. Manch Centfuchser*in wird sich im Gegenzug noch überlegen, dass man für das Anlegen von 2000 € für 2 Jahre bei einem Zinssatz von 3 % noch 120 € Zinsen bekommen kann.

Aber so teuer muss das Rad ja gar nicht sein – denn eine Preisuntergrenze für das Fahrrad existiert im Falle eines Vorschusses nicht.

Kontakt
Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse (Lehrer am Gymnasium St. Augustin in Grimma,
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
Adresse -
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Mobil:  0172 7758803