Keine Ausnahmen – Mit studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag und Mitbestimmung erkämpfen
Die GEW Sachsen setzt sich ein für die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter und unterstützt ihre Arbeitskampfmaßnahmen im Hochschulbereich. Die GEW Sachsen erkennt das gegenwärtig günstige Zeitfenster einer starken TVStud-Bewegung und den TV-L-Verhandlungen im Herbst 2023 und setzt sich organisationsbereichsübergreifend und verstärkt für eine Tarifierung von studentischen Beschäftigungsverhältnissen ein. Die GEW Sachsen setzt die Forderung nach einer Tarifierung in den TV-L bzw. einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TVStud) als einen Schwerpunkt und trägt diese Forderung in die Bundestarifkommission.
Die GEW Sachsen ergreift dazu folgende Maßnahmen:
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kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, in der auf die prekären Beschäftigungsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) aufmerksam gemacht wird
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Unterstützung von Aktionen rund um die gewerkschaftliche TVStud-Kampagne und lokalen TVStud-Initiativen
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Gewinnung neuer Mitglieder und Botschafter*innen u.a. durch 1-zu-1-Gespräche und die Schulung der TVStud Aktiven in Organizing-Ansätzen
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aktives politisches Lobbying mit der bundesweiten Studie zu TVStud „Jung, akademisch, prekär” und regionalen Auswertungen Kooperationen mit Studierendenräten und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Die GEW Sachsen setzt sich für folgende Forderungen ein, um die prekären Beschäftigungsbedingungen von Hilfskräften zu bekämpfen:
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Tarifliche Bindung von Hilfskräften
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Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten festgeschrieben.
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Die Stellen für studentische Beschäftigte sind ausschreibungspflichtig bekanntzugeben, sodass alle Student*innen die Möglichkeit haben, sich auf diese zu bewerben.
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Zur Vermeidung von Tarifflucht und Ausübung wissenschaftsfremder Tätigkeiten ist eine verbindliche Tätigkeitsauflistung für studentische Beschäftigte zu erstellen.
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Höchstbefristung von wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss auf 12 Monate und perspektivisch Überführung in wissenschaftliche Mitarbeiter*innen-Stellen Studierende, die in einem Staatsexamens-, Diplom- oder Magisterstudiengang mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erlangt haben, sind analog zu wissenschaftlichen Hilfskräften mit Bachelorabschluss zu entlohnen.
Zudem setzt sich die GEW Sachsen für studentische Personalräte nach dem Vorbild der Berliner Hochschulen ein. Solange dies noch nicht erreicht wurde, wird eine Vertretung von studentischen Beschäftigten in regulären Personalräten angestrebt. Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, die Hürden für die Wahl und Mitarbeit in diesen Personalräten mit folgenden Änderungen im sächsischen Personalvertretungsgesetz zu senken:
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Aufhebung der 6-monatigen Betriebszugehörigkeit für die Wählbarkeit der studentischen Beschäftigten
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Streichung der Regelung, dass studentische Beschäftigte nur auf Antrag vertreten werden
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Verkürzung der Wahlperioden für studentische Beschäftigte auf 1 Jahr, Schaffung von Nachwahlmöglichkeiten sowie bei Eintritt in die Personalräte die Verlängerung der Arbeitsverträge bis zum Ende der Legislaturperiode
Beschluss GT/2023/17 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik
Begründung des Antragstellers (AG Junge GEW) zum entsprechenden Antrag – nicht Bestandteil des Beschlusses -:
Studentische Beschäftigte in Sachsen haben 2023 noch immer keine eigene Personalvertretung und fallen unter keinen Tarifvertrag, was sich in prekären Arbeitsbedingungen, vor allem in der unzureichenden Bezahlung, in Kettenbefristungen und fehlender Mitbestimmung äußert.