- Die GEW Sachsen fordert eine zügige Novellierung des "Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes". Insbesondere erhebt die GEW folgende Forderungen zur Änderung des geltenden Landeshochschulgesetzes:
- stärkere Betonung der Verantwortung des Freistaats für seine Hochschulen
- Begrenzung der Möglichkeiten zur unternehmerischen Tätigkeit der Hochschulen
- Demokratisierung der Hochschulen durch
- Einschränkung der Rechte des Hochschulrates und des Rektorates zugunsten der gewählten Gremien der akademischen Selbstverwaltung
- Verankerung einer Interessenvertretung der Promovierenden im Gesetz
- Zuerkennung des Status als Angehörige der Hochschule für Doktorandinnen und Doktoranden, die keine Mitglieder der Hochschule sind
- einheitliche Wahlperiode für die Gleichstellungsbeauftragten unabhängig von der Statusgruppe (Abschaffung der Sonderregelung für Studierende)
- Einführung eines Kuratoriums (als beratendes Gremium) anstelle des Hochschulrates (der Funktionen vergleichbar mit einem Aufsichtsrat hat)
- Beschränkung der Stimmenmehrheit der Hochschullehrer/innen in den Gremien auf unmittelbar die Forschung und die Lehre betreffende Entscheidungen
- Streichung des Rechts des SMWK, im Falle einer Nichteinigung mit einer Hochschule auf eine Zielvereinbarung einseitig Zielvorgaben zu machen
- Abschaffung von Langzeitstudiengebühren und von Studiengebühren für Nicht–EU–Ausländer
- Streichung der Möglichkeit zum Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft
- Streichung des Rigorosums im Rahmen des Promotionsverfahrens
- Verankerung eines Beauftragten für Studentinnen und Studenten mit Behinderung oder chronischer Krankheit
- Streichung der Möglichkeit zur Übertragung der Arbeitgebereigenschaft an Hochschulen
- Der Geschäftsführende Vorstand der GEW Sachsen wird beauftragt, über die in der Anlage 3 beigefügten konkreten Vorschläge zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes zu beraten.
Forderungen der GEW Sachsen zum Landeshochschulgesetz
Beschluss GT/2015/14 - 3. Bildungspolitik