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Landtag

Bildungsstärkungsgesetz: GEW-Vorschläge teilweise aufgegriffen

Der Sächsische Landtag hat am 16. Dezember ein „Bildungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Uschi Kruse, die Vorsitzende der GEW Sachsen, hatte am 16. Oktober in einer öffentlichen Anhörung des federführenden Ausschusses für Schule und Bildung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Stellung genommen.

(Foto: Steffen Giersch, CC BY-SA 2.0)

Bereits in ihrer vorherigen schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte die GEW darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Gesetzentwurfes zu einigen Verbesserungen führen wird, eine grundsätzliche Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung, wie sie der Titel suggeriert, allerdings nicht zu erwarten sei.

Einige Anregungen der GEW sind von den Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag aufgegriffen und vom Landtag beschlossen worden:

Änderung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes

Beim künftig auch in Kindergärten und Horten möglichen Einsatz von Assistenzkräften ist klargestellt worden, dass sich die Obergrenze für deren Anteil auf die jeweilige Einrichtung bezieht. Die GEW bleibt allerdings bei ihrer Kritik daran, dass der Einsatz von Assistenzkräften als Ersatz für ausgebildete Pädagogische Fachkräfte ausgeweitet wird. ´

Änderung der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung

Der Verzicht auf Schulgeld wurde nicht nur für künftige Erzieher*innen festgeschrieben, sondern auch auf die Heilerziehungspflege ausgedehnt. Dringend notwendig wäre es aus Sicht der GEW allerdings, die Ausbildung (genauer: Weiterbildung) zu vergüten und dafür eine Lösung unter Beibehaltung des derzeitigen Qualifikationsniveaus zu finden.

Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes

Für das Sommersemester 2020 ist nachträglich eine Wahlmöglichkeit zwischen Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit und Verlängerung der individuellen Regelstudienstudienzeit eingeräumt worden, und die individuelle Regelstudienzeit wurde anders als zuvor vorgesehen auch für das laufende Wintersemester verlängert. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit verlängert sich auch der BAföG-Anspruch.

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