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Arbeitszeiterfassung im Schul- sowie Hochschul- und Forschungsbereich

Die GEW Sachsen erfasst Arbeitszeit unter Beachtung pädagogischer und wissenschaftlicher Besonderheiten.
Die GEW Sachsen fordert die Sächsische Staatsregierung auf, unverzüglich Verhandlungen mit den Tarifpartnern aufzunehmen. In diesen soll eine Übereinkunft zur rechtlichen Umsetzung des EuGH-Urteils über die Erfassung von Arbeitszeit auch für Lehrkräfte sowie Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vereinbart werden.
Die GEW Sachsen orientiert sich dabei am diesbezüglichen Gewerkschaftstagsbeschluss der Bundesorganisation (2.04 Arbeitszeiterfassung gesetzlich regeln – Besonderheiten pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit berücksichtigen) sowie an den davon abgeleiteten Thesen.

Beschluss GT/2023/27 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik

Begründung des Antragstellers (Landesvorstand) zum entsprechenden Antrag – nicht Bestandteil des Beschlusses -:

Mehrarbeit und Überstunden gehören für viele Beschäftigte in Schulen und Hochschulen zum Arbeitsalltag. Oft werden sie weder zeitlich noch finanziell abgegolten. Immer mehr Aufgaben müssen erledigt werden, ohne dass erfasst wird, wie viel Arbeitszeit dafür erforderlich ist. Eine Folge ist die zunehmende Entgrenzung der Arbeit.
Die Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts haben dieser Situation einen Riegel vorgeschoben. Sie haben klargestellt, dass es eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in allen Branchen und damit auch im Bildungsbereich gibt.
Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung darf jedoch nicht zur Leistungskontrolle und Überwachung der Beschäftigten führen. Außerdem sind die Besonderheiten pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit bei der Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen.