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Tarifpolitische Eckpunkte aus dem Organisationsbereich Hochschule und Forschung für die Tarifrunde der Länder 2023

Der Gewerkschaftstag der GEW Sachsen beschließt folgende Eckpunkte als Diskussionsgrundlage für die  Mitgliederversammlungen sowie den Landesvorstand der GEW Sachsen im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TVL 2023:
1. Tarifgerechtigkeit für ALLE

  • Aufnahme studentischer Beschäftigter mit und ohne Bachelorabschluss in den TV-L oder die Koppelung eines eigenen Tarifvertrages (TVStud) an den TV-L
  • solange es wissenschaftliche Hilfskräfte gibt, die nicht mehr Studierende sind, auch deren Aufnahme in den TV-L
  • Aufnahme der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) in den TV-L
  • E13 für alle - auch Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an Musik- und Kunsthochschulen sollten in die Entgeltgruppe E13 eingruppiert werden.

2. Befristung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen muss teurer sein als Entfristung

  • Befristete Verträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen zwingend mit einer Zulage versehen werden. Diese Zulage soll zum einen als Ausgleich für die unsichere und prekäre Beschäftigung dienen und zum anderen solche Verträge für die Arbeitgeber derart verteuern, dass sie unattraktiv werden. Ziel ist es, die weit verbreitete Befristungspraxis an Hochschulen einzudämmen.

3. Anerkennung von Berufserfahrung

  • Die Anerkennung von Berufserfahrungszeiten für die Stufenfeststellung muss ausgeweitet werden. Als einschlägige Berufserfahrung sind neben der Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis auch Erfahrungen aus selbständigen und freiberuflichen Tätigkeiten anzuerkennen. Ebenso sind nachgewiesene Erfahrungen aus Tätigkeiten als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK), Honorarkraft oder als Stipendiat*in anzuerkennen, unabhängig von der Art der Finanzierung oder des Vertrages.

4. Es sind für alle Beschäftigten die Möglichkeiten für die Gewährung eines Sabbatjahres und für Wissenschaftler*innen eines Forschungsfreisemesters zu schaffen
5. Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufheben

  • Regelung auch der Befristung im Tarifvertrag ermöglichen

Darüber hinaus wird auf den Mitgliederversammlungen und im Landesvorstand eine Wochenarbeitszeit von 32h bzw. die 4-Tage-Woche als zukünftige tarifpolitische Forderung zur Diskussion gestellt.

  • Für eine bessere Balance von Erwerbsarbeit und Privatleben bietet die langjährige gewerkschaftliche Forderung nach einer Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich die beste Grundlage.
  • Bis zur Umsetzung könnten Wahloptionen zwischen Erhöhung des Gehaltes, Senkung der Wochenarbeitszeit, Erhöhung der Urlaubstage bzw. diversen Kombinationen daraus eine Übergangslösung darstellen.

 

Beschluss GT/2023/16 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik

Begründung des Antragstellers (Referat Hochschule und Forschung) zum entsprechenden Antrag – nicht Bestandteil des Beschlusses -:

zu 1.

Die GEW Sachsen fordert Tarifgerechtigkeit für ALLE Beschäftigten an den Hochschulen. Studentische Beschäftigte, ob mit oder ohne Bachelorabschluss, arbeiten an den Hochschulen genauso wie ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Es ist daher nur gerecht, sie auch tariflich zu erfassen.
Wir fordern daher die Aufnahme studentischer Beschäftigter in den TV-L oder die Koppelung eines eigenen Tarifvertrages (TVStud) an den TV-L, denn studentische Beschäftigte werden oft zu geringen Löhnen und unter schlechten Arbeitsbedingungen beschäftigt. Eine Tarifbindung würde dazu beitragen, diese Missstände zu beseitigen.
Dies gilt auch für wissenschaftliche Hilfskräfte, die nicht mehr als Studierende eingeschrieben sind. Die GEW Sachsen tritt dafür ein, dass hier eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in erfolgt. Solange dies noch nicht erreicht ist, muss auch diese Gruppe in den TV-L aufgenommen werden.
Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) in den TV-L. Die LfbAs leisten eine wichtige Arbeit an den Hochschulen und haben eine vergleichbare Qualifikation wie andere Lehrkräfte. Sie müssen daher auch tariflich angemessen entlohnt werden. Außerdem fordern wir eine Eingruppierung aller Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an Musik- und Kunsthochschulen in die Entgeltgruppe E13.
Die GEW Sachsen setzt sich für eine gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an den Hochschulen ein. Nur so können wir sicherstellen, dass die Hochschulen auch zukünftig den Ansprüchen an eine gute Lehre und Forschung gerecht werden.

zu 2.
Eine der größten Herausforderungen, mit denen viele unserer Mitglieder konfrontiert sind, ist die weit verbreitete Praxis von befristeten Arbeitsverträgen. Insbesondere bei jüngeren Beschäftigten und Nachwuchswissenschaftler*innen ist diese Form der Anstellung oft die Regel.
Wir fordern daher, dass befristete Verträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Zulage versehen werden müssen. Diese Zulage dient zum einen als Ausgleich für die prekäre und unsichere Beschäftigung, zum anderen soll sie aber auch dazu beitragen, dass befristete Verträge für Arbeitgeber unattraktiver werden. Durch die Verteuerung von befristeten Verträgen im Vergleich zu unbefristeten Verträgen soll die Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen eingedämmt werden.
zu 3.
Wir sind der Meinung, dass neben der Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis auch selbständige und freiberufliche Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden müssen. Ebenso sollten Erfahrungen aus Tätigkeiten als WHK, Honorarkraft oder Stipendiat*in unabhängig von der Art der Finanzierung oder des Vertrages anerkannt werden.
Durch die Ausweitung der Berufserfahrungszeiten können wir sicherstellen, dass die Qualifikationen und Erfahrungen unserer Mitglieder angemessen gewürdigt werden. Eine solche Anerkennung ist nicht nur fair, sondern auch notwendig, um eine attraktive Arbeitsumgebung und -kultur an unseren Hochschulen zu schaffen.
zu 4.
Die GEW Sachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden Anrechts auf Sabbatgewährung bzw. für Wissenschaftler*innen Forschungsfreisemester. Diese Forderung ergibt sich aus der Tatsache, dass Wissenschaftler*innen, aber auch andere Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-L oft unter sehr fordernden Arbeitsbedingungen arbeiten und ein hohes Arbeitspensum haben.
Ein Sabbatjahr oder ein Forschungsfreisemester bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit eigenen Forschungsprojekten zu beschäftigen, sich weiterzubilden, sich intensiv zu engagieren oder auch einfach einmal zur Ruhe zu kommen. Dies ist nicht nur für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten von großer Bedeutung, sondern auch für die Qualität der Forschung und Lehre an den Hochschulen.
zu 5.
Die Forderung, die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufzuheben, ist eine wichtige Forderung der GEW. Derzeit ist es den Gewerkschaften nicht möglich, durch Tarifverhandlungen die Befristung von Arbeitsverträgen zu regulieren. Eine solche Möglichkeit würde auch dazu beitragen, dass das Wissenschaftssystem insgesamt stabiler und planbarer wird. Eine Aufhebung der Tarifsperre wäre daher ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zu verbessern.

zur Arbeitszeit
Wir fordern langfristig die Senkung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden bzw. die Einführung der 4-Tage-Woche. Hintergrund dieser Forderung ist die Verbesserung der Work-Life-Balance der Beschäftigten. Die Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich ermöglicht es den Beschäftigten, mehr Zeit für Familie, Freizeit und Weiterbildung oder Engagement zu haben. Eine bessere Work-Life-Balance fördert nicht nur das Wohlbefinden der Beschäftigten, sondern auch ihre Motivation und Produktivität.
Um den Übergang zur 32-Stunden-Woche zu erleichtern, könnte die Einführung von Wahloptionen zwischen Gehaltserhöhung, Senkung der Wochenarbeitszeit, Erhöhung der Urlaubstage oder anderen Kombinationen eine Übergangslösung darstellen. Eine Senkung der Arbeitszeit darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder des Lohnniveaus führen. Im Gegenteil, sie muss durch eine angemessene Entlohnung und ausreichende Personalbesetzung kompensiert werden, um eine hohe Qualität von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen sicherzustellen.