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Lehrdeputat fairteilen – neue Personalkategorien nutzen!

Eine Reform der Personalstrukturen an den sächsischen  Hochschulen ist dringend erforderlich, um faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Arbeitsbelastung für den akademischen Mittelbau zu schaffen. Insbesondere muss eine klare Unterscheidung in den Lehraufgaben und im Lehrdeputat der verschiedenen Personalkategorien im akademischen  Mittelbau getroffen werden, um eine Überlastung einzelner Mitarbeiter*innen zu vermeiden und die Qualität in Studium und Lehre zu gewährleisten.
Wir setzen uns bei der Staatsregierung und allen demokratischen Parteien dafür ein, dass

  • Lektor*innen ein Lehrdeputat von bis zu 12 Lehrveranstaltungsstunden (LVS),
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben ein Deputat von bis zu 20 LVS wahrnehmen und
  • Wissenschaftsmanager*innen Aufgaben in Organisation und Transfer von Wissenschaft, Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung übernehmen, um das wissenschaftliche Personal in seinen Aufgaben zu entlasten.

Die Hochschulen werden aufgefordert,

  • alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit Tätigkeiten in der wissenschaftlichen Lehre stufengleich in die  Personalkategorie des/der Lektor*in zu überführen.

Die GEW Sachsen bekennt sich dazu, die betroffenen Lehrkräfte für besondere Aufgaben gewerkschaftlich zu organisieren, um ihre Interessen aktiv zu vertreten und gemeinsam mit den Mittelbauvertretungen durchzusetzen.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass

  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben in den Tarifvertrag aufgenommen und auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Entgeltgruppe E13 eingruppiert werden,
  • an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein akademischer Mittelbau etabliert wird.

Beschluss GT/2023/05 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik

Begründung des Antragstellers (Referat Hochschule und Forschung) zum entsprechenden Antrag – nicht Bestandteil des Beschlusses -:

Der akademische Mittelbau ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Personals an den sächsischen Universitäten und trägt maßgeblich zur Erfüllung von Forschungsaufgaben und zum Erhalt vielfältiger, forschungsnaher und praxisrelevanter Studienangebote  in Sachsen bei. Dennoch sind die Arbeitsbedingungen für viele Mitarbeiter*innen im Mittelbau problematisch. Insbesondere die Lehrbelastung bei Hochdeputatsstellen, bei denen neben der eigenen Forschung eine hohe Zahl an Lehrveranstaltungen geleistet wird, beeinträchtigt die Motivation und Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter*innen sowie die Qualität von Studium und Lehre.
Aktuell werden im akademischen Mittelbau vor allem die beiden Personalkategorien wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (WMA) und Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) eingesetzt. WMA haben aktuell eine Lehrverpflichtung in Höhe von bis zu acht  Lehrveranstaltungsstunden (LVS) und sollen für „wissenschaftliche Lehre“ eingesetzt werden. Lehrkräfte für besondere Aufgaben haben eine Lehrverpflichtung von 16 bis zu 24 Lehrveranstaltungsstunden und dienen der Vermittlung von „praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen“. Im Arbeitsalltag an Universitäten werden Lehrkräfte für besondere Aufgaben jedoch häufig genauso wie Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für die Durchführung von wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen eingesetzt. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitung, die notwendig ist, um gute Lehre auf dem aktuellen Stand der Forschung durchzuführen und dem Aufwand, der notwendig ist, um wissenschaftliche Belegarbeiten zu prüfen, ist die Arbeitsbelastung bei Lehrkräften für besondere Aufgaben, die wissenschaftliche Lehre durchführen, besonders hoch und gefährdet sowohl das gesundheitliche Wohlergehen der Mitarbeiter*innen als auch die Qualität von Studium und Lehre.
Der Bereich Hochschule und Forschung der GEW Sachsen hat sich dafür eingesetzt, dass mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes eine neue Personalkategorie eingeführt wird. Dieser Forderung ist Rechnung getragen worden. Die Lektor*innen (LKT) sollen aus Sicht der GEW Sachsen zukünftig mit einem Lehrdeputat von bis zu 12 LVS „wissenschaftliche Lehre“ an den Universitäten durchführen. Lehrkräfte für besondere Aufgaben sollen dann ausschließlich für die Vermittlung von „sprach-, sport- und laborpraktischen Fertigkeiten und Kenntnissen“ eingesetzt werden dürfen. Auch für die LfbA stellt die hohe Lehrbelastung bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs, z. B. im Bereich der Studienorganisation und Studierendenberatung, ein zunehmendes Problem dar. Sie sollte daher auf ein Maß, wie es in anderen Bundesländern üblich ist, abgesenkt werden.
Weiterhin sind Lehrkräfte für besondere Aufgaben noch immer nicht in den Tarifvertrag aufgenommen; dieser Missstand muss endlich behoben werden. Hinzu kommt, dass in Sachsen LfbA an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bisher außer in Ausnahmefällen nicht in die Entgeltgruppe E13 eingruppiert werden, obwohl dies nach einer von der TdL beschlossenen Regelung möglich wäre.