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Studentische Beschäftigte

Arbeiten an der Hochschule bedeutet für Studierende in der Regel, daß sie als sogenannte „studentische Hilfskraft“ oder als Aushilfskraft ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis haben, dessen zeitlicher Umfang den Rahmen einer halben Stelle nicht übersteigt.

Für die Bezahlung studentischer Hilfskräfte gibt es keine bundesweit gültigen
Tarifregelungen wie für Angestellte im öffentlichen Dienst. Die GEW Sachsen fordert, die Hilfskräfte in den Gültigkeitsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder aufzunehmen.