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Lehrbeauftragte

Die Zahl der Lehrbeauftragten ist in den letzten Jahren gewachsen. Viele haben parallel Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen. Sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern stehen zu den Hochschulen in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“.

Der Geschäftsführende Vorstand der GEW (Bund) hat am 28.10.2014 auf Initiative des Bundesfachgruppenausschusses Hochschule und Forschung ein Positionspapier zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an Hochschulen beschlossen.

Bis 31.12.2007 galt die Verwaltungsvorschrift des SMWK zur Vergütung von Lehraufträgen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Amtsblatt Nr. 5/2003 vom 30. Januar 2003, Seite 75). Seit dem 1.1.2008 „ist die Vergütungshöhe für Lehraufträge unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Hochschulen des Freistaates Sachsen freigestellt" (aus der Antwort der Staatsregierung  vom 9.4.2013 auf eine Kleine Anfrage des hochschulpolitischen Sprechers der Fraktion der SPD im Sächsischen Landtag, Holger Mann).Der Bereich Hochschule und Forschung der GEW Sachsen fordert ebenso wie die Studierenden die Staatsregierung auf, ausreichend Mittel für eine gute Lehre an Sachsens Hochschulen bereitzustellen, und unterstützt die Proteste dagegen, daß die Hochschule für Musik und Theater (HMT) in Leipzig Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende eingeführt hat, um mit den Einnahmen die prekären Beschäftigungsverhältnisse ihrer Lehrbeauftragten zu verbessern.