Stellungnahme zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, Teil Hochschulen
Die GEW Sachsen nimmt zum „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ Version 1.0, Abschnitt 45.3 „Hochschulen, Berufsakademie, Studentenwerke, Forschungseinrichtungen“ wie folgt Stellung:
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