Das Sächsische Personalvertretungsrecht mit seinen Änderungen von 2024 (in Leipzig)
Schulung für Lehrerpersonalräte an öffentlichen Schulen (Örtliche Personalräte)
Schulung gemäß § 47 SächsPersVG für Mitglieder des Örtlichen Personalrates sowie jeweils den/die erste*n Nachrücker*in bzw. Ersatzkandidat*in. Die Schulungsteilnahme ist unabhängig von der GEW-Mitgliedschaft möglich.