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Wie bekomme ich mein Streikgeld?

So bekommst du als GEW-Mitglied dein Streikgeld:

  1. Trage dich am Streiktag in eine GEW-Streikliste ein.
  2. Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge erfolgten. Diese Kopie ist an die Mitgliederverwaltung der GEW Sachsen zu senden.

GEW-Mitglieder erhalten bei einem Streik eine Streikunterstützung. Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag in die Streikliste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld.

Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Bei unbefristeten Streiks wird, um eine zügige Auszahlung zu ermöglichen, pro Streiktag das Dreifache des monatlichen Mitgliedsbeitrags gezahlt. Der Gehaltsabzug ist nach Aufforderung nachzuweisen.

Bei Austritt aus der GEW innerhalb von zwei Jahren nach Zahlung einer Streikunterstützung ist diese zurückzuzahlen. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.

Kontakt
Mitgliederverwaltung
Regina Lada, Kerstin Reinhardt
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947 452 / 453
Fax: 0341 4947 462