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Online-Streikliste

Für GEW-Mitglieder gilt: Nur wer sich in eine Streikliste einträgt, bekommt Streikgeld. Streikende, die bisher kein GEW-Mitglied sind, können sich ebenso für unsere zahlenmäßige Erfassung eintragen. Es ist auch möglich, kurzfristig online oder vor Ort Mitglied zu werden, um Streikgeld zu erhalten. Jetzt informieren und Mitglied werden: www.gew-sachsen.de/mitgliedschaft.

GEW-Mitglieder erhalten bei einem Streik eine Streikunterstützung. Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag in eine Liste einzutragen (in diesem Falle Online-Streikliste) und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Du kannst auch noch am Streiktag Mitglied in der GEW werden, um Streikgeld zu erhalten. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags (bei Studierenden mit geringem Beitrag gilt diese Begrenzung nicht). Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Bei unbefristeten Streiks wird, um eine zügige Auszahlung zu ermöglichen, pro Streiktag das Dreifache des monatlichen Mitgliedsbeitrags gezahlt. Der Gehaltsabzug ist nach Aufforderung nachzuweisen.

Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge erfolgten. Diese Kopie ist an die Mitgliederverwaltung der GEW Sachsen zu senden.

Die Online-Streikliste ist geschlossen.

Kontakt
GEW Sachsen
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947-412
Fax: 0341 4947-406