
Schule
15. Januar – Frist für Versetzungs- und Abordnungsanträge sowie Teilzeitanträge
Die Landesrechtsschutzstelle der GEW Sachsen weist darauf hin, dass die im Schreiben des LASUB vom 7. Dezember 2020 genannte Frist für Versetzungs- und Abordnungsanträge sowie Teilzeitanträge keine Ausschlussfrist ist.