Personalratsarbeit: Beförderung auch ohne Probezeit
07.05.2007
Freigestellte Personalratsmitglieder können befördert werden, sie müssen nicht ihre Personalratsarbeit befristet aufgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2006 entschieden.
GEW-Mitglieder erhalten bei uns Rechtsberatung und können Rechtsschutz beantragen.
Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig zur aktuellen Rechtssprechung und geben rechtliche Hinweise.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften haben wir hier zusammengestellt.