
Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen
09.01.2018
Seit 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Schülerinnen und Studentinnen werden einbezogen, wenn Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildung verpflichtend sind oder ein Pflichtpraktikum absolviert werden muss.